589. Aktuelle Meldung zu Corona 05.11.2021

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen / Ein weiterer Todesfall
2. Zahl der positiven Schnelltestungen
3. Reiseassoziierte Fälle
4. Impfstatus
5. Meldung des Landes :Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
6. Meldung des Landes: Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen
Amtschef Prof. Uwe Lahl: „Leider verschärft sich das Infektionsgeschehen / Deshalb müssen wir Ausnahmen etwas einschränken / Tanzen ohne Maske weiter möglich“
7. Impfen



1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 21.297 / Ein weiterer Todesfall

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 05.11.2021, 16 Uhr, 129 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 21.297.

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 90 Jahre alte Frau verstarben in Mannheimer Pflegeheim. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 329 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 19.352 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.616 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
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Inzidenz für Mannheim:
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Wir veröffentlichen hier auch die Inzidenzzahl für Ungeimpfte (bzw. Einmal- Geimpfte) und Geimpfte für das Land Baden-Württemberg.

2. Zahl der positiven Schnelltestungen

Im Zeitraum vom 25. Oktober bis zum 31. Oktober 2021 (KW 43) hat das Gesundheitsamt 42 Meldungen über positive Schnelltestungen bei Mannheimer Bürgerinnen und Bürgern erhalten, davon liegt für 24 eine Bestätigung durch einen PCR-Test vor. Alle 24 Personen waren ohne Krankheitszeichen, wären ohne einen Schnelltest erst später oder gar nicht entdeckt worden. Durch die Nutzung von Schnelltests können Infizierte frühzeitig erkannt und mögliche Infektionsketten schnell unterbunden werden. Mit 24 Fällen machen diese über Schnelltests entdeckten Fälle gegenüber der Gesamtzahl in der 43. Kalenderwoche von 531 neuen positiven Fällen 4,5 Prozent aus. Insgesamt wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt in der 43. Kalenderwoche 7.992 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen.
Die Zahl der dem Gesundheitsamt gemeldeten positiven Schnelltestungen werden regelmäßig in der Coronameldung vom Freitag mitgeteilt. So kann der Einfluss der Schnelltestungen auf die Gesamtzahl der gemeldeten Infektionen und die Inzidenz nachvollzogen werden.
Der Anteil unter den PCR-Bestätigten durch die positiven Schnelltestungen ist im Vergleich zu letzter Woche gesunken. Lag der Anteil in KW 42 bei 5,7 Prozent, sind es in KW 43 4,5 Prozent. Schnelltestungen sind im Hinblick auf die Unterbrechung von Infektionsketten und die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens weiterhin sehr wichtig.

3. Reiseassoziierte Fälle

Von den insgesamt 531 positiven Fällen, die dem Gesundheitsamt in der 43. Kalenderwoche gemeldet wurden, sind 15 Fälle reiseassoziiert. Reiserückkehrende können sich auf den folgenden Internetseiten der Stadtverwaltung Mannheim darüber informieren, was es bei Wiedereinreise nach Deutschland zu beachten gilt: undefined

4. Impfstatus

Von den insgesamt 531 positiven Fällen in der KW 43 sind 318 Fälle nicht geimpft, 12 Fälle waren einmal und 201 Fälle vollständig geimpft. Der mehrheitliche Anteil der Ungeimpften unter den Infizierten unterstreicht die Bedeutung der Impfung mit dem dadurch möglichen individuellen Schutz, insbesondere vor schweren Verläufen der Corona-Infektion. Daneben ist durch eine möglichst hohe Durchimpfungsrate auch der Schutz von den Menschen möglich, die sich derzeit noch nicht impfen lassen können. Die Zahlen bestätigen darüber hinaus die Beobachtung, dass sich auch vollständig geimpfte Personen infizieren können, auch wenn diese überwiegend keine schweren Krankheitszeichen aufweisen. Deshalb sollten auch vollständig Geimpfte die AHA-Regeln konsequent einhalten.

5. Meldung des Landes :Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.

„Oberstes Ziel ist es, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicher zu stellen“, so der Amtschef des Sozialministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, am Freitag (5. November) in Stuttgart. „Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen muss daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen“.

Auch mit Blick auf die Belastung der Gesundheitsämter, die neben dem Infektionsschutz noch weitere Aufgaben haben, ist diese Fokussierung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagements erforderlich. Das bedeutet, dass – bis auf größere Ausbruchssituationen und Infektionsgeschehen in vulnerablen Gruppen – positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. „Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen bleibt aber bestehen, es erfolgt weiterhin eine Kontrolle durch die Ortspolizeibehörden. Wichtig ist zudem die Einhaltung der AHA+L Regeln“, betont Amtschef Lahl abschließend.

Es gelten folgende Empfehlungen und rechtlichen Regelungen:

-Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit ebenso viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Kostenfreie Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung zu finden.
-Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Wer keine Symptome hat und geimpft ist, kann sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
-Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für 10 Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden
--durch einen negativen PCR-Test ab Tag 5 der Absonderung, für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest,
--durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag 7 der Absonderung.
-Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einzuholen und sich testen lassen.
-Einrichtungen in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen.


6. Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken in der Warnstufe nur noch unter bestimmten Voraussetzungen
Amtschef Prof. Uwe Lahl: „Leider verschärft sich das Infektionsgeschehen / Deshalb müssen wir Ausnahmen etwas einschränken / Tanzen ohne Maske weiter möglich“

Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich der Amtschef des Gesundheitsministeriums, Prof. Uwe Lahl, in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt.

Die Ausnahme von der Maskenpflicht soll in der Warnstufe nur noch gelten, wenn der Zutritt auf geimpfte und genesene Personen beschränkt ist (2G). Abhängig davon, ob die Belüftung der Räumlichkeiten ausreichend ist, können die Clubs dann unter Vollauslastung betrieben werden. Betriebe, die über keine ausreichende Lüftung oder Luftreinigung verfügen, dürfen nur zu maximal 70 Prozent der Kapazität ausgelastet sein. CO2- Ampeln sollen dabei unterstützen zu erkennen, ob gelüftet werden muss. Die Ausnahmegenehmigungen stehen unter dem Vorbehalt des Widerrufs, für den Fall, dass sich die landesweite oder regionale Infektionslage verschlechtert.

„Leider beobachten wir mit den sinkenden Außentemperaturen ein sich stark verschärfendes Infektionsgeschehen. Die Impfquote ist entgegen aller Anstrengungen bislang nicht hoch genug, um diese Entwicklungen einzudämmen. Die Ausnahme von der Maskenpflicht müssen wir daher jetzt mit Erreichen der Warnstufe etwas einschränken – wir ermöglichen aber weiterhin, dass ohne Maske getanzt werden kann“, sagt Amtschef Uwe Lahl nach den Gesprächen.

Der DEHOGA-Landesvorsitzende Fritz Engelhardt ergänzte: „Der 2G-Standard in Verbindung mit den anspruchsvollen, geprüften Hygienekonzepten der Betriebe ist eine gute Basis für ein sicheres, verantwortungsvolles Club- und Diskotheken-Erlebnis ohne Maske auf der Tanzfläche. Wir sind froh, dass wir nun auch für die Corona-Warnstufe gemeinsam eine gute und sichere Lösung für Gäste und Betriebe gefunden haben.“

Und Theresa Kern, die Vorsitzende der Interessengemeinschaft Clubkultur Baden-Württemberg, sagte: „Clubatmosphäre und Maske tragen schließen sich leider aus. Die nun vereinbarten einheitlichen Regelungen sind ein guter Kompromiss aus einer möglichst sicheren infektionsarmen Partyatmosphäre und einer sicheren wirtschaftlichen Perspektive für unsere Szene. Wir freuen uns über die offene und konstruktive Kooperation mit dem Sozialministerium und sind uns sicher, gemeinsam auch in Zukunft tragfähige Lösungen für den anstehenden Winter zu finden.“

Vor dem Hintergrund des niedrigen Infektionsgeschehens konnten im Sommer die Clubs und Diskotheken in Baden-Württemberg wieder öffnen. Auf Grundlage eines von vom DEHOGA in Abstimmung mit dem Sozialministerium erstellten Musterhygienekonzepts konnten die örtlichen Gesundheitsämter eine Ausnahmegenehmigung von der Maskenpflicht auf der Tanzfläche in Clubs und Diskotheken erteilen. Berücksichtigt wurden dabei die Voraussetzungen des Musterhygienekonzepts sowie die örtlichen Gegebenheiten.

Die Landesregierung hatte mit der 11. Corona-Verordnung Mitte September in Vorbereitung auf den Herbst/Winter ein Stufenkonzept eingeführt, mit dem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden soll. Demnach gelten bei Überschreitung definierter Schwellenwerte strengere Schutzmaßnahmen. Dies ist mit dem Erreichen der Warnstufe seit Mittwoch, 3. November, der Fall. „Die Intensivstationen sind bereits jetzt mit vielen COVID-19-Erkrankten belegt und es werden weiterhin steigende Zahlen prognostiziert. Daher ist es notwendig, jetzt zu handeln, um weiterhin die Versorgung aller Notfallpatienten sicherstellen zu können“, erklärte Amtschef Lahl.

7. Impfen

Impfangebot im Universitätsklinikum

Die Impfzentren in Baden-Württemberg haben planmäßig am 30. September 2021 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Termin sind die Corona-Impfungen in die Regelversorgung übergegangen – Impfungen gegen SARS-CoV-2 werden also weiter bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten angeboten.

Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen Hausarzt haben, können sich auch am Universitätsklinikum impfen lassen: Dort sind im Impfpunkt in Haus 37, Ebene 1 (Eingang West, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) montags bis freitags, 8 bis 16.30 Uhr, nach vorheriger Terminvereinbarung Erst- und Zweitimpfungen mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer möglich. Termine können vereinbart werden unter www.umm.de/impfpunkt.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.

Impfen vor Ort

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich einfach und ohne Termin impfen zu lassen:

Samstag, 6. November, 12 bis 17 Uhr: Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164, (bis 18. Dezember immer samstags), sowie 12 bis 18 Uhr: Jungbusch, Quartiersplatz, Hafenstraße 23, Impfbus
Sonntag, 7. November, 11 bis 14 Uhr: SAP Arena, Adler-Mannheim-Heimspiel, Impfbus
Montag, 8. November, 12 bis 18 Uhr: Neckarstadt-West, Bürgerhaus, Lutherstraße 15-17, (bis 13. Dezember immer montags) sowie 12 bis 18 Uhr: Schloss Mannheim, Ehrenhof, Impfbus
Dienstag, 9. November, 12 bis 18 Uhr: Waldhof, Gemeinschaftszentrum, Frohe Zuversicht 5-7, (bis 14. Dezember immer dienstags) sowie 12 bis 18 Uhr: Stadthaus N1, Raum 52/53
Mittwoch, 10. November, 12 bis 18 Uhr: Vogelstang, Bürgerservice (Trausaal), Freiberger Ring 6, (bis 15. Dezember immer mittwochs) sowie 17 bis 20.30 Uhr: SAP Arena, Löwen-Heimspiel, Impfbus
Donnerstag, 11. November, 12 bis 18 Uhr: K7 (Bürgerservice) an der Schulbushaltestelle Sporthalle Johannes-Kepler-Schule, Impfbus
Freitag, 12. November, 12 bis 18 Uhr: Schnelltestzentrum Rosengarten, Rosengartenplatz 2, (ab 12. November bis 17. Dezember immer freitags) sowie 12 bis 18 Uhr: Marktplatz Mannheim, Impfbus
Samstag, 13. November, 12 bis 17 Uhr: Rheinau, Quartiersmanagement, Relaisstr. 164, (bis 18. Dezember immer samstags), sowie 12 bis 18 Uhr: Abendakademie U1, 16-19
Sonntag, 14. November, 10 bis 16 Uhr: Zirkus Paletti, Im Pfeifferswörth 28a, Impfbus

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.
Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden.

Eine Übersicht über laufende und kommende Impf-Aktionen in Mannheim finden Sie hier: www.mannheim.de/impfaktionen. Die Liste wird stetig aktualisiert.

Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem der Stadt Mannheim: www.gis-mannheim.de/impfkarte. Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) sowie den Impf-Aktionen ohne Termin im Impfbus bzw. bei den Vor-Ort-Impfungen. Bei den Impf-Aktionen ist der jeweilige Aktions-Zeitraum zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wenn Sie ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchten, wenden Sie sich bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Auffrischungsimpfung

Informationen zur Auffrischungsimpfung sind auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg zu finden undefined