Bekanntmachung

23.11.2021

Rathaus5Stadt Mannheim
Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 24a Absatz 2 Satz 3 CoronaVO in der ab 24.11.2021 gültigen Fassung, § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende

 Bekanntmachung

Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an den zwei unmittelbar vor dem 24. November 2021 liegenden Tagen überschritten (22.11.2021: 524,3; 23.11.2021: 521,1). Maßgeblich ist der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichte Inzidenzwert.

 

Die Maßnahmen nach § 17a Absatz 2 und 3 CoronaVO gelten ab dem 24. November 2021.

 

Mannheim, den 23.11.2021

 

 

Dr. Peter Schäfer

Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt

 

Weitere Informationen unter undefined