Regelungen für die Silvester-Nacht

29.12.2021

firew
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Die am 27. Dezember in Kraft getretene Corona-Verordnung des Landes sieht für die Silvesternacht zusätzliche Einschränkungen vor, um die nach wie vor zu hohen Corona-Fallzahlen einzudämmen. Die Stadt Mannheim hat eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht, die gemäß §17b CoronaVO des Landes in der Wasserturmanlage, auf dem Plankenkopf O7/P7 sowie auf der Kurpfalzbrücke von 31. Dezember, 15 Uhr, bis 1. Januar, 9 Uhr, ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol, des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände sowie ein Verweilverbot von Gruppen von mehr als zehn Personen festlegt. Diese Allgemeinverfügung ist hier zu finden.

Des Weiteren sind folgende Regelungen an Silvester besonders zu beachten:

Private Treffen
In Baden-Württemberg gilt derzeit die Alarmstufe II. Dies bedeutet, dass private Zusammenkünfte und Veranstaltungen an Silvester, an denen ausschließlich immunisierte Personen sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission besteht, höchstens zehn Personen in geschlossenen Räumen und höchstens 50 Personen unter freiem Himmel zulässig sind. Nicht-Immunisierte Personen dürfen sich nur mit den Angehörigen eines Haushalts und zwei weiteren Personen eines weiteren Haushalts treffen. Dies gilt auch dann, wenn nur eine nicht-immunisierte Person anwesend ist.

Gastronomie und Vergnügungsstätten
In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde in der Gastronomie und in Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Casinos erst um 1 Uhr, anstatt um 22:30 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen.

Böller
Der Bundesrat hat am 17. Dezember dem bundesweiten Feuerwerkverkaufsverbot des Bundesministeriums für Inneres und Heimat für das Jahr 2021 zugestimmt, um einer zusätzlichen Belastung der Notaufnahmen entgegen zu wirken.

Das Einhalten der Regelungen in der Silvesternacht wird durch den städtischen Ordnungsdienst und die Polizei kontrolliert werden.