639. Aktuelle Meldung zu Corona 18.01.2022

corona
Stadt Mannheim

1. Aktuelle Fallzahlen
2. Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu gefasst
3. Impfen
4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Bund aktualisiert Verordnung: Impfstatus von Geimpften mit Johnson & Johnson ändert sich


1. Aktuelle Fallzahlen - Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 34.825

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 18.01.2022, 16 Uhr, 357 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich deshalb auf insgesamt 34.825.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 31.847 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 2.566 akute Infektionsfälle.

Sollte ein Selbsttest (im Sinne des § 1 Nummer 4, Corona-Verordnung Absonderung) oder ein selbst vorgenommener überwachter Test (im Sinne des § 1 Nummer 3 Corona-Verordnung Absonderung) durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.

Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter:
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Inzidenz für Mannheim:
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2. Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit neu gefasst

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (CoronaVO KJA/JSA des Landes) wurde neu gefasst und kann in der ab 17. Januar 2022 gültigen Fassung hier eingesehen werden: undefined

3. Impfen

Kommunales Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren: Impfung zusätzlich ohne Termin von 15 bis 18 Uhr

Im Kommunalen Impfzentrum (KIZ) im Rosengarten besteht die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab 12 Jahren. Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Mit Termin:

Die Termine stehen vorerst nur Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim zur Verfügung. Personen, die falsche Angaben zu Alter oder Postleitzahl machen, müssen abgewiesen werden. Wer seinen Impftermin nicht wahrnehmen kann, wird darum gebeten, den Termin abzusagen, damit er wieder neu angeboten werden kann. Die Möglichkeit dazu besteht über die Terminbestätigungsmail oder auch auf der Website, auf der der Termin vereinbart wurde. Es werden täglich neue Termine eingestellt.

Ohne Termin:

Zusätzlich besteht von 15 bis 18 Uhr täglich die Möglichkeit zur Impfung ohne Termin für Personen ab 12 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mannheim. Für die Impfung ohne Termin wird eine gesonderte Warteschlange eingerichtet und es können Wartezeiten entstehen.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: undefined

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe undefined . Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: undefined

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Information und Terminanmeldung: undefined

Sonderaktion im KIZ im Rosengarten: Feierabend-Impfen bis 22 Uhr am Donnerstag, 20. Januar

Um auch Impfwillige zu erreichen, die tagsüber keine Zeit haben, gibt es am Donnerstag im Kommunalen Impfzentrum im Rosengarten ein „Feierabend-Impfen“ bis 22 Uhr. Interessierte können spontan ohne Termin von 15 bis 22 Uhr vorbeikommen oder sich vorher einen Termin buchen unter: undefined


Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: undefined

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe undefined . Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: undefined

Bei 12-15-Jährigen kann eine Impfung erfolgen, wenn die Person durch eine erziehungsberechtigte Person begleitet wird.

Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.



Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an.

Das Impftelefon ist montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr für Impftermine zu erreichen.

Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.


Impfangebot im Universitätsklinikum: Ohne Termin in der Mittagspause

Ganz spontan und ohne Termin bietet der Impfpunkt im Universitätsklinikum Mannheim ab sofort Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen („Booster“) in der Mittagspause an: Montags bis freitags von 12 bis 14 Uhr können sich dort Mannheimer Bürgerinnen und Bürger, die keinen impfenden Hausarzt haben, ohne Termin gegen SARS-CoV-2 immunisieren lassen.

Zusätzlich sind auch weiterhin Impfungen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 19.30 Uhr nach Online-Terminvereinbarung unter www.umm.de/impfpunkt/ möglich.

Wie von der STIKO empfohlen, erhalten unter 30-Jährige den Impfstoff von BionTech/Pfizer, für über 30-Jährige steht der Moderna-Impfstoff bereit. Der Impfpunkt am Universitätsklinikum in Haus 37, Ebene 1, ist ausschließlich über den Eingang West (am Neckarufer, Nähe Friedrich-Ebert-Brücke) zugänglich. Für den Zugang zur Impfung wird kein Corona-Test benötigt. Impflinge sollen ihre Krankenversichertenkarte und – soweit vorhanden – ihren Impfpass mitbringen.

Der Impfpunkt ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen: Die Haltestelle „Universitätsklinikum“ (Stadtbahnlinien 2, 4/4a, 5/5a, 7, 15) liegt nur etwa 200 Meter vom Eingang West entfernt. Für PKWs stehen kostenpflichtige Parkplätze in der Tiefgarage am Neckar zur Verfügung.


Impfen vor Ort: ohne Termin

Bei den kommenden Impfaktionen vor Ort gibt es die Möglichkeit, sich ohne Termin impfen zu lassen:


Mittwoch, 19. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Außengelände Jungbuschhalle, Werftstraße 10, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123 15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Donnerstag, 20. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Vogelstang, Kurpfalz-Center, Spreewaldallee 44-50, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 22 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Freitag, 21. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: SAP-Arena, An der Arena 1, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Samstag, 22. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: Friedrichsfeld, Lilly-Gräber-Halle (TV Friedrichsfeld), Saarburger Ring 49, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Sandhofen, IKEA Smaland, Frankenthaler Straße 123
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim

Sonntag, 23. Januar

12 bis 18 Uhr: Neckarau, Volkshaus Neckarau, Rheingoldstraße 47-49
12 bis 18 Uhr: Käfertal, Kulturhaus Käfertal, Gartenstraße 8
12 bis 18 Uhr: City Airport, Seckenheimer Landstraße 172, Impfbus
12 bis 18 Uhr: Alte Zulassungsstelle, Friedrich-König-Straße 7
15 bis 18 Uhr: KIZ Rosengarten, für Personen ab 12 Jahre mit Hauptwohnsitz in Mannheim


Die Impfung wird gemäß der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen. Der Impfstoff kann nicht frei gewählt werden. Regelhaft kommt für Personen, die 30 Jahre und älter sind, der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unabhängig vom Impfstoff, der bei den vorherigen Impfungen verwendet wurde. Bei Personen unter 30 Jahre wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt.

Für die Impfung vor Ort wird ein Personalausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung. Außerdem darf gerne der ausgedruckte und ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Impfung mitgebracht werden. Dies hilft, Prozesse zu beschleunigen und reduziert Wartezeiten. Das Aufklärungsmerkblatt sowie der Anamnese- und Einwilligungsbogen für mRNA-Impfstoff sind beim RKI zu finden unter: undefined

Mit Anpassung der Corona-Verordnung des Landes zum 12. Januar müssen Personen ab 18 Jahren in Innenbereichen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen (siehe undefined . Dies gilt auch für die Impfangebote der Stadt Mannheim.

Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich (soweit nicht anders angegeben). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Auffrischungsimpfung auf der Kampagnenseite des Landes Baden-Württemberg: undefined

Im Falle einer Erstimpfung kann für die Zweitimpfung ein Termin bei der Hausarztpraxis bzw. einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt vereinbart werden. Die Impfaktionen sollen die Arbeit der Arztpraxen unterstützen, nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Hausarztpraxis, wenn Sie sich impfen lassen möchten.

Eine Übersicht über Impfaktionen in Mannheim finden Sie hier: undefined


Impfaktionen im Auftrag der Stadt Mannheim

Impfaktionen bei Konkordien

In Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim, der Vesperkirche und Dr. Adelheid Weiss und Prof. Dr. Hagen Weiss mit Team wird es bei Impfaktionen bei Konkordien in den Räumen der evangelischen Studentengemeinde in R3, 3 die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus geben. Es werden Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen ohne Termin durchgeführt. Für Personen über 30 kommt der Impfstoff von Moderna zum Einsatz, unter 30 wird der Impfstoff von Biontech eingesetzt. Es sind Impfungen für alle Menschen ab 12 Jahren möglich. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Es wird gebeten, Impfausweis, Personalausweis und Krankenkassenkarte mitzubringen.

Termine:

Mittwochs am 19. und 26. Januar sowie am 2. Februar: jeweils nachmittags von 13 bis 15 Uhr
Samstags am 22. und 29. Januar sowie am 5. Februar: jeweils vormittags von 11 bis 13 Uhr


Impfstützpunkt mit Termin: Fardelystraße ab 5 Jahren

Im Impfstützpunkt in der Fardelystraße in der Neckarstadt-West sind Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) möglich. Es werden auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren angeboten. Termine und weitere Informationen unter: undefined

Es wird gebeten, folgende Unterlagen zum Impftermin mitzubringen:

• Amtlicher Lichtbildausweis
• Impfpass, (gelbes Buch) *falls vorhanden
• ggf. ausgefülltes Einwilligungsformular des RKI: undefined


Impfstützpunkt Dr. Piñol in engelhorn „the box“

In Kooperation mit der Stadt Mannheim, Dr. med. Piñol und engelhorn werden Impfungen mit und ohne Termin in engelhorn the box in O 6, 1 durchgeführt.

Weitere Informationen und Öffnungszeiten unter: undefined


Impfkarte Mannheim

Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten in Mannheim bietet eine Impfkarte im Geoinformationssystem (Geoportal) der Stadt Mannheim: undefined Es kann gefiltert werden nach Arztpraxen, die impfen (mit vorheriger Terminvereinbarung), dem Impfpunkt im Uniklinikum (nur mit vorheriger Terminvereinbarung, für Mannheimerinnen und Mannheimer ohne Hausarzt) und dem Kommunalen Impfzentrum Mannheim (weitere Infos unter undefined , Impf-Aktionen sowie nach Impfstützpunkten im Auftrag der Stadt Mannheim. Bei Angeboten ohne Termin sind die jeweiligen Aktionszeiträume zu beachten.

Hinweis für Impf-Praxen: Wer ebenfalls in die Liste aufgenommen werden möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu wenden.

4. Meldung des Landes Baden-Württemberg: Bund aktualisiert Verordnung: Impfstatus von Geimpften mit Johnson & Johnson ändert sich

Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt.

In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer bzw. Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Die Neuregelung des Bundes führt auch dazu, dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handelt es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.

In Baden-Württemberg gibt es dafür derzeit ausreichend Impftermine, die auch kurzfristig wahrgenommen werden können.

Hintergrund: Wer gilt in Baden-Württemberg als „geboostert“?

•Personen, die dreifach geimpft sind.
•Erst vor kurzem geimpfte Personen, die ihre Grundimmunisierung (Abschluss der Impfserie) vor nicht länger als 3 Monaten erworben haben.
•Genesene, deren Infektion (Angabe auf dem PCR-Testnachweis) noch nicht länger als 3 Monate zurückliegt.