MVV setzt Soforthilfe-Entlastungen für ihre Erdgas- und Wärmekunden um

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Erste Stufe der Maßnahmen für Verbraucher beschlossen – Einmalige Soforthilfe für
Erdgas- und Wärmekunden – Zweite Stufe der Entlastung in Form von Strom-, Wärme- und
Erdgaspreisbremsen geplant
Die Bundesregierung will die Strom-, Wärme- und Gaskunden in Deutschland kurzfristig entlasten.
In einem ersten Schritt hat nun nach dem Bundestag auch der Bundesrat am heutigen Montag,
den 14. November 2022 entschieden, im Dezember dieses Jahres Erdgas- und
Wärmeverbraucher mit einer einmaligen Soforthilfe zu unterstützen.
MVV wird die Entlastungen zeitnah für ihre Kunden umsetzen. Aktuell besteht für die Kunden
selbst kein Handlungsbedarf. Alle wichtigen Informationen rund um die Soforthilfe veröffentlicht
das Unternehmen in Kürze auf seiner Webseite www.mvv.de. Kunden, bei denen die Erstattung
nicht automatisiert erfolgen kann, werden von MVV informiert.
Ralf Klöpfer, Vertriebsvorstand MVV Energie: „Es ist uns sehr wichtig, dass wir die geplante
Dezember-Entlastung für unsere Kunden so einfach wie möglich gestalten. Die meisten Kunden
müssen selbst nichts unternehmen, wir kümmern uns um alles.“
Die zweite Stufe der Entlastung ist in Form von Strom-, Wärme- und Erdgaspreisbremsen geplant,
die ab 2023 bis Ende April 2024 gelten sollen. Die entsprechenden Entlastungen wird MVV, wie
bei der Dezember-Soforthilfe, dann wieder schnellstmöglich auf den Weg bringen und ihre Kunden
auch hier frühzeitig und umfassend informieren.