GdP kritisiert seit Jahren die Auswahlpraxis innerhalb der Polizei

Thomas Mohr"Eine schallende Ohrfeige für das Innenministerium"

Mannheim/Stuttgart: Mit großem Interesse hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirksgruppe beim Polizeipräsidium Mannheim, die Entscheidung der Verwaltungsrichterinnen der 7. Kammer am Verwaltungsgericht Karlsruhe zur Kenntnis genommen.
Erneut wird die Auswahlpraxis bei der Polizei scharf kritisiert. Per einstweiliger Anordnung stoppten die Richterinnen die Stellenbesetzung des Leiters der Mannheimer Verkehrspolizeidirktion und sprachen sich für ein neues Auswahlverfahren aus. Nicht der Mannheimer Polizeidirektor Dieter Schäfer erhielt nach Auswahl durch das Innenministerium den Zuschlag, sondern ein Bewerber aus dem Landeskriminalamt. Das beanstandeten die Richterinnen, weil man hier gravierende Verfahrensfehler feststellte. Der Mannheimer Führungsbeamte bringt alles, was man für das Amt benötigt. Neun Jahre führte er die Verkehrspolizei im Präsidium, bis dieses nach der am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Polizeireform auch für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis zuständig wurde.

„Dass sich nun endlich auch ein Polizist aus der höheren Führungsebene des Mannheimer Polizeipräsidiums gegen die undurchsichtige Auswahlpraxis innerhalb der Polizei wehrt, hat Seltenheitscharakter und zeigt nun auch öffentlich, dass hier bei uns was schiefläuft!", so der Mannheimer GdP-Chef Thomas Mohr.

Mohr kritisiert schon seit Jahren die „teils dubiosen“ Auswahlentscheidungen innerhalb der Polizei. Der Leistungsgedanke, wie auch die persönliche Eignung von Bewerbern rücken oft in den Hintergrund und gerade bei Stellen in Führungspositionen gibt es ein „Notendiktat“ von ganz oben. Das bringt regelmäßig schlechte Stimmung und Unverständnis. Nun hat es mal zur Abwechslung jemanden aus dem höheren Polizeivollzugsdienst getroffen. Unsere Polizisten im mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienst kennen diese Auswahlpraxis schon seit langem, nur wagt es in den seltensten Fällen jemand vor Gericht zu ziehen, so Mohr weiter.

Gerade das aktuelle Beispiel zeigt uns, dass von oben gerne ein gemeinsames Führungsverständnis innerhalb der Polizei eingefordert wird, dieses aber in der Realität nicht praktiziert wird. Bei subjektiven Vorbehalten gegen spezielle Bewerber werden oft intransparente Entscheidungen getroffen, die nicht sachorientiert sind. „Die Verantwortlichen sollten sich gerade in der aktuell hoch belasteten Flüchtlingskrise mal fragen, ob man nicht gerade auch in der dritten und vierten Führungsebene zufriedene Führungskräfte braucht, die zusammen mit der Basis die Polizei am Laufen halten. Einen solchen Umgang hat die operative Polizeibasis, zu der auch die Führungskräfte zählen, nicht verdient!“, so Mohr.