Haushalt mit Auflagen genehmigt

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Stadt Mannheim, T. Tröster

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat den Einjahreshaushalt 2023 der Stadt Mannheim genehmigt. Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder bestätigte die Gesetzmäßigkeit der im Dezember vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung, verfügte jedoch verschiedene Auflagen. Diese wurden am heutigen Dienstag in der Sitzung des Gemeinderats vorgestellt.

„Dass der Haushalt mit Auflagen genehmigt wurde zeigt, dass unser Vorgehen, weiterhin auf Sicht zu fahren, um jederzeit den Kurs ändern zu können, richtig ist. Sollten sich Risiken auftun, können wir diesen durch Umschichtungen innerhalb des Haushalts begegnen, ein Vorgehen das sich schon im Haushaltsjahr 2022 bewährt hat. Nur so können wir unsere Leistungen und Investitionen stabilisieren. Und diese Investitionen brauchen wir nicht nur, um die Krisen zu bewältigen, sondern auch, um unsere Stadt resilient zu machen und die Transformation weiter voranzubringen“, erklärte Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

„Das Regierungspräsidium hat mit seiner Genehmigung und den daran geknüpften Auflagen unsere Einschätzung bestätigt: Wir befinden uns in einer Zeit mit angespannter Haushaltslage. Insbesondere das hohe Investitionsvolumen belastet die Liquidität der Stadt Mannheim stark. Zwar erwirtschaften wir im gesamten Finanzplanungszeitraum bei den laufenden Erträgen und Aufwendungen nennenswerte Überschüsse, diese reichen jedoch nicht, um die hohen Investitionen zu finanzieren. Dafür müssen wir auf die angesparte Liquidität zurückgreifen“, berichtete Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht und führte weiter aus: „Wir haben deshalb in den Haushaltsberatungen betont, dass wir restriktiv mit Ausgabensteigerungen umgehen und besonders umsichtig vorgehen müssen. So war auch der Haushaltsplanentwurf angelegt.“

Die Auflagen des Regierungspräsidiums sind im Einzelnen:

Die Stadt wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzliche Soll-Liquiditätsreserve über den gesamten Finanzplanungszeitraum sicherzustellen.
Verbesserungen durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen im Finanzhaushalt sind, soweit sie nicht zur Kompensation von Mindereinzahlungen oder unabweisbaren Mehrauszahlungen oder zur Sicherstellung der Mindestliquidität erforderlich sind, für Verlustabdeckungen bei der Universitätsklinikum Mannheim GmbH zu verwenden.
Die von der Stadt zu leistenden Verlustabdeckungen bei der Universitätsklinikum Mannheim GmbH sind künftig in die Haushalts- und Finanzplanung aufzunehmen.
Das Investitionsprogramm ist weiterhin kritisch zu überprüfen mit der Zielsetzung, die Maßnahmen mit den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten und der arbeitstechnischen Umsetzbarkeit in Einklang zu bringen.
Über die Entwicklung des Haushalts im Rahmen des Haushaltsvollzugs bitten wir, bis zum 01.07.2023 zu berichten.
Die Verwaltungsspitze sieht sich im Stande, den Auflagen des Regierungspräsidiums gerecht zu werden. Die gesetzliche Soll-Mindestliquidität kann durch den deutlich verbesserten Jahresabschluss 2022 sichergestellt werden. Auch war bisher schon absehbar, dass Haushaltsverbesserungen für etwaige Verlustabdeckungen beim Klinikum heranzuziehen sind. Die Auflagen zeigen jedoch auch, dass keine weiteren Spielräume für Ausgabensteigerungen vorhanden sind.

Das Haushaltsvolumen der Stadt Mannheim beträgt im Einjahreshaushalt 2023 rund 1.696,9 Mio. €, bestehend aus dem Ergebnishaushalt von 1.494,8 Mio. € sowie den Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 169,6 Mio. € und der Tilgung von 32,5 Mio. €. Für den Finanzplanungszeitraum der kommenden vier Jahre bis 2026 sollen Investitionen in einer Gesamthöhe von 625,6 Mio. € erfolgen.