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Mannheimer Mietspiegel 2023/2024 veröffentlicht

07.02.2023

MMie
Stadt Mannheim

Mit Beschluss des heutigen Gemeinderates ist der Mannheimer Mietspiegel 2023/ 2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB anerkannt worden. Der Mietspiegel gilt ab 8. Februar bis Mitte Dezember 2024.

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt laut dem neuen Mietspiegel bei 8,48 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zu den Zahlen aus dem letzten Mietspiegel 2021/ 2022 ist dies eine sehr moderate Steigerung, konkret um 1,3 Prozent. 2020 lag die ortsübliche Vergleichsmiete bei 8,37 Euro pro Quadratmeter und damit 8,6 Prozent über dem Wert von 2018 (7,71 Euro pro Quadratmeter). Davor, zwischen 2016 und 2018, gab es einen Anstieg um 9,4 Prozent (von 7,05 Euro pro Quadratmeter auf 7,71 Euro pro Quadratmeter).

„Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter und für alle Wohnungssuchenden, denn die vergangenen Jahre haben leider immer deutliche Mietpreissteigerungen gebracht. Woran das liegt und ob diese Entwicklung so bleibt, oder ob sich der Trend in den nächsten Jahren wieder anders entwickelt, bleibt abzuwarten. Aber wir können davon ausgehen, dass auch die Aktivitäten der Stadt der vergangenen Jahre einen Teil dazu beigetragen haben – gerade durch die zusätzlichen Wohnungen auf den Konversionsflächen, aber auch durch das städtische Wohnungsprogramm etwa mit der Quote für bezahlbares Wohnen oder der Abgabe von Grundstücken nach Konzeptvergabe“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer die Entwicklung. Er betont: „Der Mietspiegel selbst ist kein wohnungspolitisches Instrument, sondern eine wissenschaftliche Bestandsaufnahme. Sein Ergebnis ist aber ein Indikator dafür, ob unsere Bemühungen zur Schaffung und dem Erhalt von gutem und bezahlbarem Wohnraum Früchte tragen.“

Qualifizierter Mietspiegel für mehr Rechtssicherheit
Beim Mietspiegel 2023/ 2024 handelt es sich um die 25. Auflage seit 1973 und um eine Fortschreibung des Mietspiegels 2021/ 2022. Das bedeutet, dass nur die Basismiete aktualisiert wurde, die Zu- und Abschläge haben sich im Vergleich zum vorherigen Mietspiegel nicht verändert. Alle vier Jahre muss der Mietspiegel neu erstellt werden. Er ist für das gesamte Stadtgebiet gültig und liefert aktuelle und differenzierte Zahlen über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbestand in Mannheim. Sowohl Vermietenden als auch Mietenden gibt er eine Rechtssicherheit bei Mieterhöhungsverfahren.

Der Mietspiegel 2023/ 2024 spiegelt die Mieten zum Stichtag 1. Juli 2022 wider. Gemäß § 558d BGB ist unter anderem die Einhaltung des Stichtags ausschlaggebend dafür, um als qualifizierter Mietspiegel anerkannt zu werden. Das Veröffentlichungsdatum beinhaltet keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Er wurde zudem nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Berücksichtigung finden nur geänderte Bestandsmieten oder abgeschlossene Neuvertragsmieten der vergangenen sechs Jahre auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt. Die Stadt Mannheim hat mit der Erstellung erneut das EMA – Institut für empirische Marktanalysen beauftragt.

Hohe Rücklaufquote bei der Befragung
Für die Datenerhebung hat sich die Stadt Mannheim dazu entschlossen, die Entwicklung der Mieten bei Vermietenden und Mietenden per Zufallsstichprobe abzufragen. Diese aufwendige Methode spiegelt den Markt besser wider als die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindexes. Aufgrund der seit 1.Juli 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen des Mietspiegelreformgesetzes, die erstmalig eine Teilnahmepflicht beinhaltete, war die Rücklaufquote aus der Befragung sehr hoch: Von 4.500 angeschriebenen Mietenden und Vermietenden, darunter auch die GBG, lag die verwertbare und mietspiegelrelevante Ergebnisstichprobe bei 1.352 Wohnungen – 500 Wohnungen wären für eine repräsentative Stichprobe bereits ausreichend gewesen. Die Befragung fand im Oktober und November 2022 statt, abgefragt wurde die Miete zum Stichtag 1. Juli 2022.

Der Mietspiegel 2023/ 2024 wurde zuvor dem „Gesprächskreis zum Mannheimer Mietspiegel“ vorgestellt und im Hauptausschuss unter Zuladung der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt und Technik vorberaten.

So erhalten Sie ab dem 8. Februar 2023 Informationen zum Mannheimer Mietspiegel 2023/2024:

Die Broschüre, die neben den Tabellen wichtige Hinweise und Informationen für die sachgerechte Anwendung des Mietspiegels enthält, steht im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung: www.mannheim.de/mietspiegel
Unter undefined findet sich der Mietspiegelrechner, der die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete online ermöglicht. Dieser wird zeitnah aktualisiert.
Der Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung berät bei Fragen zur Anwendung des Mannheimer Mietspiegels sowie zur „ortsüblichen Vergleichsmiete“:
Telefon: 0621 / 293 -7818
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen unter www.mannheim.de/wohnen.