Entwicklung Grünzug Nordost - Stadt Mannheim strebt Satzung über besonderes Vorkaufsrecht an

Mannheim aktuell

Entwicklung Grünzug Nordost - Stadt Mannheim strebt Satzung über besonderes Vorkaufsrecht an

Der Grünzug Nordost ist der wichtigste klimaökologische Grünzug für Mannheim. Die Entwicklung des Grünzugs leistet einen Beitrag zur Umsetzung des räumlichen Leitbildes der „Grünzüge und Frischluftkorridore“ in Mannheim. Die jetzt noch getrennten Flächen im Bereich der Feudenheimer AU sollen demnach aufgewertet und miteinander verbunden werden. Mit dem Grünzug erhalten die Bürger eine große, zusammenhängende Grünfläche, die Stadtteile miteinander verbindet. Zudem belüftet die Frischluftschneise die ganze Stadt. Damit zukünftig die städtebauliche Entwicklung des Areals gewährleistet werden kann, wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke in diesem Bereich angestrebt. Dies wurde nun beraten und dem Gemeinderat für die Sitzung am 14. Juni zum Beschluss vorgelegt.
 
Die Konversionsfläche Spinelli ist die einzige ehemalige Militärfläche in Mannheim, bei der nicht der Bund alleiniger Eigentümer ist. Insbesondere im Bereich des künftigen Frischluftkorridors liegen mehrere private wie auch städtische Grundstücke und Flächen. Mit der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß Paragraf 25 des Baugesetzbuches (BauGB) wird die Möglichkeit gewährleistet, dass alle künftig auf dem Markt zum Verkauf angebotenen Flächen für den „Grünzug Nordost“ von der Stadt vorrangig erworben werden können. Hierdurch wird ein breiter Handlungsspielraum bei der Entwicklung der städtebaulichen Maßnahme des „Grünzug Nordost“ geschaffen. Das Vorkaufsrecht ist somit ein Instrument der städtebaulichen Entwicklung, das nur greift, wenn der jeweilige Grundstückseigentümer einen Kaufvertrag mit einem Käufer abgeschlossen hat.
 
Der Geltungsbereich betrifft auch einige wenige Flächen oberhalb des nördlichen Zaunbereichs an der Wachenheimer und Anna Sammet Straße, in denen nach dem städtebaulichen Siegerentwurf von Wessendorf eine Arrondierung vorgesehen ist. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich das Gelände der Spinelli Barracks, das Gewerbegebiet Talstraße und die Freiflächen, die sich östlich daran bis zur Sudetenstraße anschließen. Ebenso Grundstücke nördlich der Spinelli Barracks zwischen Deidesheimer Straße und Ida-Dehmel-Ring beziehungsweise Dürkheimerstraße / Bad Kreuznacher Straße / Elisabeth-Blaustein-Straße und Wachenheimer Straße / Anna-Sammet-Straße.