gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Stadt Mannheim und Polizeipräsidium Mannheim bei Gastronomie in den S- und T-Quadraten

POL-MA: Mannheim-Innenstadt: gemeinsame Schwerpunktkontrollen von Stadt Mannheim und Polizeipräsidium Mannheim bei Gastronomie in den S- und T-Quadraten

   Mannheim-Innenstadt (ots) - Im Zusammenhang mit Hinweisen bezüglich der Drogenszene in den R-/S-/T-Quadraten wird auch immer wieder auf bestimmte Lokale hingewiesen: Anwohner klagen unter anderem über Lärm oder Verschmutzungen. Zur Überwachung der Gastronomie-Szene haben Polizeipräsidium Mannheim und Stadt Mannheim eine intensive Zusammenarbeit vereinbart. Das jüngste Ergebnis: eine zweistündige Aktion am gestrigen Nachmittag in den S- und T-Quadraten, wobei zwei Lokale zu einer unangekündigten Kontrolle aufgesucht wurden.

   Rund 50 Beamte waren an den Kontrollen beteiligt: 39 Beamte der Polizei (BAO "Neckartor" mit Unterstützungskräften des Einsatzzuges Mannheim und des Polizeipräsidiums Einsatz), sowie acht weitere von der Stadt, unter Beteiligung des Steueramtes, der Feuerwehr, des Fachbereichs Baurecht und Denkmalschutz, sowie der

Lebensmittelüberwachungs- und Gaststättenbehörde.

   Das Protokoll der Kontrollen:

   - "Game Over" für einen in einem der Lokale stehenden

     Spielautomaten: seine Zulassung war abgelaufen. Der Automat

     wurde versiegelt, die Gaststättenbehörde wird Anzeige erstatten.

   - mangelnde Sauberkeit, fehlende Allergenkennzeichnung und

     Kennzeichnungen der Zusatzstoffe - so die Bilanz der

     Lebensmittelkontrolleure. Das ganze wurde festgehalten und wird

     nun ebenfalls angezeigt. Selbstverständlich erfolgen

     Nachkontrollen, um die Umsetzung der nötigen Maßnahmen

     sicherzustellen.

   - auch die Feuerwehr und der städtische Fachbereich Baurecht und

     Denkmalschutz nahmen Arbeit mit in die jeweiligen Dienststellen:

     Sie hatten abgelaufene Feuerlöscher und fragwürdig verlegte

     Stromleitungen in einem der Keller entdeckt, in einem der

     Betriebe muss der Rettungsweg anhand der Bauakten überprüft

     werden.

   - auch der Zoll, der an der Kontrolle selbst nicht teilnahm, wird

     sich im Nachgang noch mit ihr befassen müssen: In einem Lokal

     wurde eine Person entdeckt, die dort offenbar ohne die nötige

     Aufenthaltserlaubnis arbeitete. Sollte es hier zu einer

     Verurteilung kommen, muss die Gaststättenbehörde prüfen, ob dem

     Wirt eventuell die Konzession entzogen wird.