Völkermord an Herero: Lammert an Rebmanns Seite

Mannheim News„Die aktuelle Debatte um die Bezeichnung der Massaker an Hunderttausenden Armeniern durch das Osmanische Reich als Völkermord ist wichtig. Der Deutsche Bundestag hat mit der beschlossenen Resolution klar Position zu Verbrechen während des Ersten Weltkrieges durch das Osmanische Reich bezogen“ zeigt sich der Mannheimer Bundestagsabgeordnete und entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Stefan Rebmann, zufrieden.

Für Rebmann bedeutet das aber auch, dass die systematische Vernichtung der Herero im heutigen Namibia durch deutsche Truppen Anfang des 20. Jahrhunderts dem Völkermord an den Armeniern in Nichts nachsteht. „Der grausame Ras¬sismus, die klare Absicht, die Volksstämme der Herero und der Nama vollständig auszumerzen, die Damara und die San zu quälen, das Ausmaß der Taten und letztlich auch der makabre ‚Erfolg‘ der sogenannten deutschen Schutztruppen rechtfertigen nicht nur, sondern zwingen gerade dazu, die Dinge heute auch beim Namen zu nennen. Das war Genozid, das war Völkermord, und nichts anderes. Daran gibt es, glau¬be ich, mittlerweile auch international keinen Zweifel mehr“ stellt Rebmann klar.

Außenminister Frank-Walter Steinmeier prüft derzeit eine entsprechende Einstufung der Taten deutscher Truppen, die zwischen 1904 und 1908 in der Kolonie Deutsch-Südwestafrika Zehntau-sende Herero töteten. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) spricht sich mittlerweile deutlich für eine klare Benennung dieser ethnischen Säuberungen als Völkermord aus.

Es freue ihn sehr, dass sich zunehmend Kolleginnen und Kollegen der Union seiner Position ange-schlossen haben, so Rebmann. Im März hatte Rebmann noch unfreundliche Blicke aus dem Lager der Abgeordneten von CDU und CSU geerntet, als er ausführte, dass das „Argument“, die Grausamkei-ten von damals könnten gar nicht als Völkermord bezeichnet werden, weil dieser Begriff als juristi-sche Norm von der UN erst 1948 festgeschrieben wurde, nicht haltbar sei. „Gezielte und sys-tematische Menschenrechtsverletzungen grausamster Art und Weise in diesem Ausmaß widerspre-chen und wider¬sprachen auch damals schon den elementarsten Prinzi¬pien von Recht und Moral. Und deshalb ist die Bezeich¬nung als Völkermord sehr wohl angebracht“, so Rebmann.