Bundesregierung verabschiedet CarSharing-Gesetz

Mannheim News
• stadtmobil CarSharing begrüßt Handlungsspielraum für Kommunen
• CarSharing entlastet Innenstädte und Wohngebiete vom Parkdruck
• Bundesverband CarSharing (bcs): CarSharing-Auto ersetzt bis zu 20 PKW

Die Bundesregierung will das CarSharing fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute vom Kabinett beschlossen. Er ermöglicht es Städten und Gemeinden, CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum einzurichten. Vor allem Innenstädte und städtische Wohnquartiere sollen so von hohem Parkdruck und unnötigem Pkw-Verkehr entlastet werden.
stadtmobil Rhein-Neckar als regionaler CarSharing-Anbieter in der Rhein-Neckar-Region begrüßt das CarSharing-Gesetz. Es bietet Entscheidungsspielraum für die Kommunen und somit eine gute Grundlage für lokal passende Regelungen.
Der Bundesverband CarSharing (bcs) beschreibt die unterschiedlichen Privilegierungsmöglichkeiten, die im Gesetzesentwurf vorgesehen sind. Für CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen zur Verfügung stellen, können reservierte Stellplätze im öffentlichen Straßenraum eingerichtet werden. Diese werden einzelnen Anbietern unternehmensbezogen zugewiesen. Für stationsunabhängige („free-floating“) Angebote können zusätzlich allgemein zugängliche CarSharing-Stellplätze ausgewiesen werden. Diese können von allen als berechtigt gekennzeichneten CarSharing-Fahrzeugen genutzt werden. Die Kommunen können zudem Ermäßigungen oder Befreiungen von Parkgebühren für gekennzeichnete CarSharing-Fahrzeuge beschließen. Ob die Kommunen von dieser Ermächtigung Gebrauch machen und damit auf Einnahmen verzichten werden, steht jedoch – richtigerweise – in deren Entscheidungsbefugnis.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung führt zur Begründung der Gesetzesinitiative an, dass sich CarSharing zu einem wichtigen Baustein eines nachhaltigen Mobilitätsangebots entwickelt hat. CarSharing hilft dabei, den Flächenverbrauch durch den Individualverkehr einzudämmen. Dazu führt Willi Loose, Geschäftsführer des Bundesverbands CarSharing e.V., aus: „In innenstadtnahen Wohngebieten ersetzt ein CarSharing-Fahrzeug heute bis zu 20 private Pkw. Durch eine gezielte und verstärkte CarSharing-Förderung können die Städte also in erheblichem Umfang öffentliche Flächen von parkenden Fahrzeugen befreien und diese wieder allen Menschen zur Verfügung stellen.“
Vor allem für jene CarSharing-Anbieter, die ihre Fahrzeuge an festen Stationen bereitstellen, erhofft sich der Bundesverband durch das neue Gesetz eine Verbesserung. Die Fahrzeuge dieser Anbieter stehen heute zu mehr als 90 Prozent auf privaten Flächen, in Hinterhöfen oder Tiefgaragen. Für Nichtkunden sind sie daher in der Regel kaum sichtbar. In innenstadtnahen Wohnvierteln, wo der entlastende Effekt des CarSharing am dringendsten gebraucht wird, gibt es oft gar keine privaten Flächen mehr für weitere Stationen. Loose erklärt: „Die Fahrzeuge der stationsbasierten Anbieter in den öffentlichen Raum zu holen, wird den größten Schub in Bezug auf die Entlastungseffekte bringen. Diese Systeme haben die höchste umweltentlastende Wirkung. Ihre Fahrzeuge sichtbarer zu machen und für mehr Standorte zu sorgen, ist daher verkehrspolitisch besonders bedeutsam.“
Wie eine Studie des Bundesverbands CarSharing kürzlich ergab, macht ein stationsbasiertes CarSharing-Fahrzeug in innenstadtnahen Wohnquartieren zwischen 7 und 19 Parkplätze frei. 78 Prozent der Kunden stationsbasierter Anbieter in diesen Stadtteilen besitzen kein eigenes Auto mehr. Knapp zwei Drittel ihrer Autos schafften die Kunden kurz vor der Anmeldung zum CarSharing oder während der CarSharing-Teilnahme ab. Der Bundesverband sieht daher CarSharing als wichtigen Bestandteil einer Mobilitätswende. Loose: „CarSharing ändert das Mobilitätsverhaltens. Die Kunden ersetzen nicht einfach ihr privates Auto durch das CarSharing-Fahrzeug. Wenn sie von den hohen Fixkosten des Autobesitzes entlastet sind, verteilen sie ihr Mobilitätsbudget freier. Das führt zu einer häufigeren Nutzung von Fahrrad, Bus und Bahn.“
Besonders eindrucksvoll war dieser Effekt der Studie zufolge bei den Kunden, die dank CarSharing ganz auf einen privaten Pkw verzichten konnten: 71 Prozent fuhren danach weniger Pkw, 40 Prozent nutzten öfter den öffentlichen Nahverkehr, 30 Prozent stiegen öfter aufs Fahrrad. Genau darum, so Geschäftsführer Loose, geht es dem Bundesverband CarSharing und seinen Mitgliedern: „CarSharing ist die vierte Säule des Umweltverbundes. CarSharing verschafft den Menschen, die sich viel mit Bus, Bahn und Fahrrad fortbewegen, Zugang zu einem Auto, wenn sie eines brauchen. Anders als beim privaten Pkw entsteht aber kein Anreiz zu unnötigen Pkw-Fahrten. CarSharing rundet das öffentliche Mobilitätssystem ab, anstatt mit ihm zu konkurrieren.“
Der heute im Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird nun zur parlamentarischen Beratung dem Bundestag zugeleitet. Der Bundesverband CarSharing e.V. (bcs) verbindet dies mit der Hoffnung, dass das Gesetz vom Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet wird und Anfang September 2017 in Kraft treten kann. Allerdings, so Geschäftsführer Loose, können einige Regelungen des Gesetzes erst eingeschätzt werden, wenn die im Gesetz ermächtigten Verordnungen ebenfalls bekannt sind. Der bcs tritt deshalb für eine baldige Bekanntgabe der Verordnungstexte ein.
Das bcs fact sheet zur Studie „Mehr Platz zum Leben – wie CarSharing die Städte entlastet“ finden Sie auf unserer Homepage: www.carsharing.de
Den vollständigen Bericht zur Studie können Sie ebenfalls auf der Homepage des bcs einsehen.

Info CarSharing
CarSharing ist die Alternative zum eigenen Auto und lohnt sich für alle, die weniger als 10.000 Kilometer im Jahr fahren. Dabei müssen Nutzer nicht auf Komfort verzichten – ganz im Gegenteil: Im Vergleich zu Autobesitzern haben CarSharing-Nutzer mehr Zeit und weniger Ärger. Sie kümmern sich weder um die Kfz-Versicherung noch um Werkstattbesuche oder TÜV – alle alltäglichen Zeitfresser wie regelmäßige Pflege und Wartung erledigt stadtmobil. Ein weiterer Vorteil: Den Nutzern steht nicht nur ein einziges Fahrzeug, sondern ein ganzer Fuhrpark zur Verfügung. Vom Mini bis hin zum Transporter bietet stadtmobil seinen Kunden für jede Situation das passende Auto an.
Auch Stadtentwicklung und Umwelt profitieren von CarSharing: Laut Studien ersetzt ein CarSharing-Auto sieben bis neun private PKW. Damit erspart stadtmobil den Gemeinden der Metropolregion Rhein-Neckar mittlerweile über 4.000 parkende Autos – die entsprechenden Flächen können auf andere Art genutzt werden. Die CarSharing-Nutzer sparen also Geld, Zeit und schaffen Freiflächen. Aber sie reduzieren auch Lärm, Gestank und klimaschädliche Abgase. CarSharer fahren vergleichsweise wenig mit dem Auto, sie sind öfter mit Bussen und Bahnen, mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs. Beim Einzelhändler in den Stadtteilen und Gemeinden sind sie gerne gesehen, weil sie verstärkt im Nahbereich und weniger bei den Märkten auf der grünen Wiese einkaufen.

Über die Stadtmobil Rhein-Neckar AG
stadtmobil Rhein-Neckar ist der regionale CarSharing-Anbieter in der Rhein-Neckar-Region und bietet in 20 Kommunen seinen mehr als 7.600 Kunden über 500 Autos an. Die Fahrzeuge stehen dezentral an rund 200 CarSharing-Stationen. Rund 130 Stationen befinden sich allein in verschiedenen Stadtteilen von Heidelberg und Mannheim. Die Fahrzeugflotte von stadtmobil umfasst Fahrzeuge von der Miniklasse über Kleinwagen und Kombis bis zum 9-Sitzer Bus und zum Transporter. Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge liegt unter zwei Jahren, der CO2-Ausstoß der Flotte etwa 28 Prozent unter dem bundesdeutschen Durchschnitt. Im Jahr 2015 wurde stadtmobil Rhein-Neckar von der Stiftung Warentest erneut als „GUT“ getestet. Focus Money hat stadtmobil in einem Test von elf CarSharing-Anbietern zum Testsieger gekürt (2013). Focus Money bescheinigt stadtmobil CarSharing als Endbewertung „das insgesamt beste Preis-Leistungs-Verhältnis“.
stadtmobil-Kunden haben deutschlandweit Zugriff auf rund 4.000 Fahrzeuge bei stadtmobil und Partnern. Mehr als 40 Fahrzeugtypen stehen in 180 Städten an 1.600 Stationen für die Kunden bereit.
stadtmobil kooperiert mit dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN): Wer eine Jahres- oder Halbjahreskarte des VRN besitzt, spart bei der Anmeldung bei stadtmobil die Hälfte der Kaution und des Aufnahmebeitrags.
Weitere Informationen zu stadtmobil erhalten Sie unter www.stadtmobil.de und telefonisch unter 0621 – 12 85 55 85.