Wall GmbH erhält Nutzungsrechte für Außenwerbung in Mannheim

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© Stadt Mannheim

Die Wall GmbH (ehemals JCDecaux Deutschland GmbH) erhält ab dem Jahr 2019 die Nutzungsrechte für die Außenwerbung in Mannheim. Das Unternehmen wird 550 Fahrgastunterstände (FGU) installieren und betreiben und ist damit berechtigt, bis zu 530 hinterleuchtete Werbetafeln (500 City-Light-Poster, 30 City-Light-Boards) und bis zu 20 hinterleuchtete Säulen im Stadtgebiet aufzustellen und werblich zu nutzen. Das Besondere: Die Wall GmbH ist bereits aktueller Betreiber der FGU und Werbeträger in Mannheim. Der Vertrag läuft allerdings zum 31.12.2018 aus und konnte aus vergaberechtlichen Gründen nicht verlängert werden. Der neue Vertrag läuft vom 1.1.2019 bis zum 30.6.2035.
 
Bündelung der Außenwerberechte ab 2019 bei der Event und Promotion GmbH
 
Die Stadt Mannheim hat das Recht, den öffentlichen Raum für Werbung zu nutzen, auf die Event und Promotion Mannheim GmbH (EPM) (ehemals Mannheimer Stadtreklame GmbH) übertragen. Dabei hat sie sich vorbehalten, Nutzungsrechte auch an Dritte vergeben zu können. Gleiches gilt für die MVV Verkehr GmbH: Auch sie hat die ihr zustehenden Werberechte für hinterleuchtete Werbung an Fahrgastunterständen auf die EPM übertragen, allerdings mit Wirkung ab dem 1.1.2019. Damit liegen ab diesem Zeitpunkt sämtliche Außenwerberechte des „Konzerns“ Stadt Mannheim für hinterleuchtete Werbung auf öffentlichen Flächen gebündelt bei der EPM, die als alleinige Ansprechpartnerin nach außen auftritt und mit möglichen Vertragspartnern verhandelt.
 
Einheitliche Werbeträger und Fahrgastunterstände für ein attraktives Stadtbild
 
Im Gegenzug ist die EPM verpflichtet, die Außenwerberechte neu zu vermarkten, also auch einen neuen Betreiber nach dem Vertragsende am 31.12.2018 mit der Wall GmbH zu ermitteln. Dazu führte die EPM ein europaweites Interessenbekundungsverfahren durch. Mit zwei Unternehmen, die konkrete Angebote einreichten, wurden Verhandlungen geführt. Letztlich hat der derzeitige Betreiber das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und wird damit auch künftiger Vertragspartner sein. Der Wall GmbH wird demnach das Recht eingeräumt, bis zu 500 City-Light-Plakate und bis zu 30 City-Light-Boards im Stadtgebiet aufzustellen und werblich zu nutzen. Bei den City-Light-Plakaten besteht zudem die Möglichkeit, bis zu 20 Standorte auch digital zu betreiben. „Mit der Bündelung der Werberechte und der Herstellung von Wettbewerb ist es der Event und Promotion GmbH gelungen, als zentrale Verhandlungspartnerin im Sinne der Stadt Mannheim ein erfolgreiches Ausschreibungsergebnis zu erzielen“, sagt Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch. „Wir freuen uns darüber, die gute Zusammenarbeit mit der Wall GmbH über das Jahr 2018 hinaus fortführen zu können.“
 
Die Wall GmbH ist außerdem dazu verpflichtet, die derzeit im Mannheimer Stadtgebiet bestehenden 550 Fahrgastunterstände durch ebenfalls einheitliche Modelle zu ersetzen und für deren Instandhaltung, Wartung und Reinigung zu sorgen. Erster Bürgermeister und ÖPNV-Dezernent Christian Specht bewertet den Bau einheitlicher Unterstände mit neuen Werbetafeln als ein gelungenes Zusammenspiel von Nahverkehr und Stadtaufwertung: „Durch die hinterleuchteten Plakatwände erhalten die neuen Fahrgastunterstände eine zusätzliche optische Aufwertung. Darüber hinaus können wir, analog der ‚Broken-Window-Theorie‘, gleichzeitig auch Beschädigungen durch Vandalismus entgegenwirken. So verbessern wir nicht nur die Aufenthaltsqualität an den Haltestellen, sondern stärken vor allem auch das Sicherheitsempfinden der wartenden Fahrgäste.“ Am Ende der Vertragslaufzeit muss die Wall GmbH die Unterstände an die EPM veräußern, falls diese das wünscht. Bislang wurden drei verschiedene Modelle aufgestellt, ein Verkauf von FGU und Werbeträger war im Vertrag, der Ende 2018 ausläuft, nicht vorgesehen und von JCDecaux ausdrücklich abgelehnt worden.
 
Unterstützt wurde die EPM von der MVV Verkehr GmbH, der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, dem Fachbereich Stadtplanung sowie externen fachlichen Beratern, insbesondere von Wolfgang Weinkauf, Geschäftsführer der Gestocon GmbH, und Dr. Jan Peter Scharf, Rechts- und Fachanwalt für Vergaberecht bei der Wirtschaftskanzlei GÖRG.