SPD hat sich durchgesetzt: Härtere Strafen für Einbrecher

Stefan RebmannWer künftig bei einem Wohnungseinbruch erwischt wird, muss mit mindestens ei-nem Jahr Gefängnis rechnen – diesen Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett heute beschlossen. Damit hat die Bundesregierung einen von der SPD wesentlich vorange-triebenen Beschluss aus dem letzten Koalitionsausschuss vom 29. März 2017 umge-setzt. Der Mannheimer SPD-Bundestagsabgeordnete Stefan Rebmann zeigt sich dar-über sehr zufrieden: „Die SPD hat sich mit ihrem entsprechenden Vorstoß durchset-zen können – gegen einen in der Sache recht zögerlich agierenden Koalitionspartner, der immerhin seit mehr als einem Jahrzehnt Verantwortung für das Innenressort trägt.“

Der Strafrahmen für Wohnungseinbrüche wird damit von einem Jahr bis zehn Jah-ren Freiheitsentzug reichen. Die Möglichkeit, die Mindeststrafe zu verkürzen, wird es dann auch nicht mehr geben. SPD-Justizminister Heiko Maas hat noch einmal betont, dass Bürgerinnen und Bürger in ihren eigenen vier Wänden so gut wie möglich ge-schützt werden sollen. Wie Maas ist auch Rebmann sicher, dass dies durch die neue gesetzliche Regelung eher sichergestellt werden kann.

Rebmann betont: „Ein Einbruch in die eigene Wohnung ist ein schwerwiegender Übergriff innerhalb des persönlichen Lebensbereichs und belastet die Opfer meist schwer. Nicht selten haben Betroffene über lange Zeit mit Traumatisierungsfolgen zu kämpfen.“ Daher, so Rebmann, sei die entsprechende Änderung des Strafgesetz-buchs überfällig und sehr zu begrüßen, dass der Einbruchdiebstahl in eine Privat-wohnung künftig als Verbrechen gelten soll.

Dass die neue gesetzliche Regelung auch umgesetzt werden müsse, dürfe dabei nicht vergessen werden. Daher mahnt Rebmann erneut an: „Die Polizei muss mit ausrei-chend Personal und finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit auch Woh-nungseinbrüche konsequent verfolgt und geahndet werden können!“