Grillverbot in gekennzeichneten Stellen im Wald ist wieder aufgehoben

Mannheim News flashAufgrund hoher sommerlicher Temperaturen hatte das Forstamt Mannheim letzte Woche in gekennzeichneten Stellen ein befristetes Grillverbot ausgesprochen. Dieses Verbot ist nun wieder aufgehoben, da sich der Waldbrand-Gefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes nicht mehr in den Gefahrenstufen 4 und 5, die auf ein hohes bzw. sehr hohes Waldbrandrisiko hindeuten, bewegt.

Den Waldbrand-Gefahrenindex können Sie hier einsehen.

Trotz der Aufhebung des Grillverbots in gekennzeichneten Flächen, bittet das Kreisforstamt die Bevölkerung weiterhin durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Im Umgang mit offenem Feuer gibt es grundsätzlich zu beachten:

-Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot.
-Feuermachen ist im Wald nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.
-Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
-Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt werden und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden.
-Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
-Schranken und Wege dürfen nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge durchfahren können.

Bei einem Waldbrand bitte umgehend die Feuerwehr rufen!