POL-MA: Mannheim: "Bitteres" Wochenende für Poser - acht Autos und zwei Motorräder aus dem Verkehr gezogen

polizeipraesidium mannheim pol ma mannheim bitteres wochenende fuer poser acht autos und zwei motorr

   Mannheim (ots) -

   Die Verkehrspolizisten der Ermittlungsgruppe Poser hatten vergangene Woche alle Hände voll zu tun, um den lärmenden Posern Einhalt zu gebieten. Von Donnerstag bis Sonntag wurden 50 Fahrzeuge und 72 Personen kontrolliert. Bei 16 Fahrzeugen war wegen unzulässigen Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen, 10 davon hatten an der Auspuffanlage manipuliert oder betrieben sogenannte Soundbooster. In diesem Zeitraum gingen auch acht Posermeldungen von belästigten Bürgern ein.

   Erneut auffällig war dabei ein Jaguar. Dem Fahrer und Halter wurde erst Mitte Juni 2017 von der Stadt Mannheim ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR auferlegt, weil er fortgesetzt unnötigen Lärm mit seinem Fahrzeug verursacht hatte. Die Bürgermitteilung lautete: "Fuhr in der Kunststraße; es knallte wie Feuerwerkskörper (mehrfach), mehrfach quietschten die Reifen und es war ein unnützes Vollgas-Abbremsen-Vollgas-Abbremsen-usw." Die Ermittlungsgruppe wird sich jetzt mit der Führerscheinstelle ins Benehmen setzen und die Geeignetheit des Fahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen in Abrede stellen.

   Ein per Kennzeichen mitgeteiltes Fahrzeug aus Germersheim fiel durch seine Lautstärke auch bei den Kontrollen auf und wurde sichergestellt.

   Insgesamt wurden acht Autos und zwei Motorräder aus dem Verkehr gezogen.

   Bei den Lautstärkemessungen erzielte ein Ludwigshafener Porsche Panamera den Spitzenwert von 122 Dezibel bei eingetragenen 73 dB. Die Halter müssen diese nun wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen. Neben dem fälligen Bußgeld, den Gutachterkosten und den Zulassungskosten kann das ganz schön teuer werden.

   In einem der Fälle wird eine 25jährige Ludwigshafenerin zudem wegen Urkundenfälschung angezeigt. Sie war bereits mehrfach wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis angezeigt worden und kam ihren Halterpflichten nicht nach, weshalb die Zulassungsbehörde die Zwangsentstempelung angeordnet hatte. Die Beschuldigte besorgte sich daraufhin eine gefälschte Zulassungsbescheinigung, die mit einem im Raum Stuttgart gestohlenen amtlichen Stempel einer Zulassungsbehörde versehen den Anschein der Rechtmäßigkeit erwecken sollte.

   Die Poserkontrollen werden auch über die Ferienzeit mit gleicher Intensität fortgesetzt.