Einführung eines temporären Halteverbots für die Durchführung von Reinigungsarbeiten beschlossen

Mannheim Aktuell

Im gestrigen Betriebsausschuss für Technische Betriebe der Stadt Mannheim wurde die Einführung eines temporären Halteverbots für die Durchführung von Reinigungsarbeiten beschlossen. Das temporäre Halteverbot betrifft die Katharinenstraße von K3/K4 bis E3/E4 und gilt an jedem Dienstag auf der rechten Straßenseite und mittwochs auf der linken Straßenseite in der Zeit von 7 bis 10 Uhr. In dieser Zeit werden die Reinigungsarbeiten durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft duchgeführt.

Das Halteverbot gilt ab November 2017. Entsprechende Halteverbotsschilder werden aufgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden darüber rechtzeitig informiert. Die Federführung liegt beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft.