Bundestagswahl am 24. September 2017: Verteilung der Wahlbenachrichtigungen rückt näher

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Ende der kommenden Woche wird das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl am 24. September 2017 erstellt. Etwa 198.000 wahlberechtigte Frauen und Männer werden automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden ab 14. August bis zum 3. September 2017 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt.

Bitte Briefkasten richtig beschriften

Die Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, darauf zu achten, dass der Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Wahlbenachrichtigungen ordnungsgemäß zugestellt werden können.

Den Briefwahlantrag finden die Bürgerinnen und Bürger wie gewohnt auf ihrer Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Noch bequemer geht es nur mit dem Online-Briefwahlantrag auf www.mannheim.de/wahlen oder mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 3. September 2017 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies dann sofort beim Wahlbüro (Sammelnummer 293-9566) überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass er nicht wählen darf.