Neckarauer Volkshaus soll bestehen bleiben

SPD NeckarauBürgermeister Lothar Quast antwortet auf Anfrage des Bezirksbeirats
Auf Initiative der SPD wurde die Verwaltung vom Neckarauer Bezirksbeirat gebeten, „unmissverständlich zu erklären, ob das Volkshaus Neckarau als Bürgerhaus auch über den 31. Dezember 2017 hinaus Bestand haben soll.“ Hintergrund der Anfrage war die Antwort der GBG auf den Wunsch der AG Barrierefreiheit nach Bau einer Behinderten-Toilette im Volkshaus, das ansonsten barrierefrei ist.

Im Schreiben der GBG stand, dass man einvernehmlich mit der Stadt Mannheim eine Aufhebung des Mietvertrages für das Volkshaus anstrebe, da „die hohen notwendigen Investitionen, die in das Volkshaus zu tätigen wären, in keinem Verhältnis zu dessen Nutzung stehen“ würden. Der Verein Volkshaus, hatte von diesem Schreiben auf Umwegen erfahren.

In Neckarau besteht seit dem Jahr 1929 das Volkshaus, das damals aus Mitteln der Bürgerschaft (Volkschor 1868, ehemals Arbeiter-Sängerbund 1868) mit Anteilsscheinen und Bankkrediten finanziert wurde und heute von einem bürgerschaftlichen Verein geführt wird, der von über 20 Neckarauer Vereine und Parteien getragen wird. Die Vorstandsarbeit, die auch Arbeit im operativen Tagesgeschäft mit einschließt, wird mit großem zeitlichem Einsatz ausschließlich ehrenamtlich gemacht. Die Bezirksbeiräte haben darauf hingewiesen, dass eine Schließung des Volkshauses im Stadtbezirk Neckarau auf größten Widerstand stoßen würde.

In der nunmehr vorliegenden schriftlichen Antwort wird von Bürgermeister Lothar Quast, darauf hingewiesen, dass seitens der Stadt Mannheim „das Anwesen in der Rheingoldstr. 47–49 von der GBG - Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH zum Betrieb einer bürgerschaftlichen Einrichtung angemietet und an den Verein Volkshaus Neckarau e.V. untervermietet ist. Die Festlaufzeit der beiden Mietverträge läuft zum 31.12.2017 aus. Von daher wurden seitens der GBG die Mietverträge zu dem genannten Zeitpunkt gekündigt, da nach einer Grobschätzung ein Investitionsbedarf von mind. 600.000 € bezüglich der Ertüchtigung des Brandschutzes besteht. Mittlerweile hat die GBG jedoch zugesichert die Kündigung auszusetzen.“

Der Inhalt des Schreibens der GBG an die AG Barrierefreiheit war allerdings mit der Stadt nicht abgestimmt gewesen. Man stehe „derzeit in ernsthaften Gesprächen mit der GBG um den Fortbestand der für den Stadtteil Neckarau wertvollen Einrichtung über den 31.12.2017 hinaus zu sichern.“ Im ähnlichen Sinn hatte sich auch vor ein paar Wochen auch OB Dr. Peter Kurz in einem Schreiben an den Verein Volkshaus geäußert, dass ihm der weitere Fortbestand des Volkshauses sehr am Herzen liegt.

Stadträtin Marianne Bade sowie die SPD-Bezirksbeiräte Dr. Bernhard Boll, Klaus Hesse und Mathias Kohler hoffen auf ein gutes Ergebnis bei den Verhandlungen der Stadt mit der GBG. „Wir sind sehr daran interessiert, zu erfahren, wie die in der Grobschätzung genannten 600.000,- Euro berechnet worden sind“, betont Mathias Kohler. „Brandschutz muss sein. Aber in diesen Betrag bspw. 100.000,- Euro für eine Behinderten-Toilette einzurechnen, erscheint schwierig. Eine Behinderten-Toilette hat nichts mit der Ertüchtigung des Brandschutzes zu tun.“ Stadträtin Marianne Bade will sich dafür einsetzen, dass die Grobschätzung des Investionsbedarfs für den Brandschutz transparent gemacht wird.