Nebenwohnsitzsteuer ab 1. Januar fällig – Steueramt verschickt Steuererklärungsformular

Foto Nebenwohnsitzsteuer
Stadt Mannheim

Im April dieses Jahres wurden rund 20.000 Menschen, die bis dato in Mannheim mit Nebenwohnsitz angemeldet waren, von der Stadt angeschrieben. Sie wurden darüber informiert, dass, wie vom Gemeinderat beschlossen, ab 1. Januar 2018 eine Nebenwohnsitzsteuer anfällt. Wer sich daraufhin noch nicht auf einen Hauptwohnsitz in Mannheim umgemeldet oder auch ganz abgemeldet hat, erhält in der kommenden Woche erneut Post von der Stadt. Diese kommt diesmal direkt vom Steueramt und beinhaltet das entsprechende Steuererklärungsformular.

„Wir wollen mithilfe der Nebenwohnsitzsteuer bewirken, dass sich diejenigen, die zwar in Mannheim leben, hier aber bislang nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, dies ändern. Denn nur für Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz erhalten wir öffentliche Mittel aus dem Finanzausgleich. Die können wir wiederum unter anderem in Schulen, Soziales oder Straßenbau und Brücken investieren. Wer sich ummeldet, leistet damit also einen Beitrag zur Finanzierung der städtischen Leistungen, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen“, erklärt Erster Bürgermeister und Kämmerer Christian Specht und führt weiter aus: „Uns geht es darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Für diejenigen, die sich nicht ummelden, stellt die Nebenwohnsitzsteuer eine Art Kompensation dar, sozusagen eine solidarische Mitfinanzierung. Wer die Steuer vermeiden möchte, kann sich selbstverständlich noch ummelden.“

Eine Ummeldung von Neben- auf Hauptwohnsitz geht schnell und kostet nichts. Von einer Änderung des Meldestatus profitiert nicht nur die Stadt, sondern auch die Neubürgerin und der Neubürger selbst: Man erhält die Möglichkeit, einen Anwohnerparkausweis zu erwerben, kann sämtliche städtische Dienstleistungen nutzen und an Wahlen teilnehmen. Ein Wahlrecht zwischen Haupt- und Nebenwohnung besteht in Deutschland nicht. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung.

Nach dem Schreiben im April hatten sich circa 550 Personen von Neben- auf Hauptwohnsitz in Mannheim umgemeldet. Begleitet wurde der damalige Aufruf zur Ummeldung von einer Kampagne der Stadt: Unter dem Motto „Mannheimer/in werden“ hat jeder, der sich bis 30. Juni 2017 umgemeldet hat, kostenlose Eintrittskarten für die städtischen Parks und Freibäder, Gutscheine für das Nationaltheater oder VRN-Tickets erhalten.
Einige Schreiben kamen als unzustellbar von der Post zurück. Andere Personen teilten aufgrund des Anschreibens mit, dass kein Nebenwohnsitz mehr in Mannheim bestehe. Somit konnte in diesen Fällen eine Bereinigung der Meldedaten des Fachbereichs 33, Bürgerdienste durchgeführt werden.
Durch beides reduzierte sich die Anzahl der Nebenwohnsitzinhaber um weitere 6.950 Personen. Weitere 500 werden jetzt nicht angeschrieben, da sie noch nicht volljährig sind, wie beispielsweise minderjährige, in Mannheim allein lebende Auszubildende.

Rund 12.000 Personen verbleiben damit als potenzielle Nebenwohnsitzsteuerpflichtige. In dem Schreiben, das sie nun vom Steueramt erhalten, ist ein Vordruck „Nebenwohnsitzsteuererklärung“ enthalten, der auszufüllen und an das Steueramt der Stadt Mannheim zurückzuschicken ist.

Die Nebenwohnsitzsteuer beträgt 10 % der Nettokaltmiete. Bei einer beispielhaften monatlichen Kaltmiete von 400 EUR wären folglich jährlich 480 EUR Nebenwohnsitzsteuer fällig. Damit liegt Mannheim im landesweiten Durchschnitt: Viele andere baden-württembergische Städte erheben schon seit Jahren eine Nebenwohnsitzsteuer, unter anderem Heidelberg (seit 2006), Stuttgart (seit 2010) oder Freiburg (seit 2012), aber auch Mannheims Schwesterstadt Ludwigshafen in Rheinland-Pfalz (seit 2012).
Das Projekt zur Einwohnergewinnung ist eines der Schlüsselprojekte des Masterplans für die Strukturelle Haushaltskonsolidierung in Mannheim (SHM²), das letztes Jahr im November vom Gemeinderat beschlossen wurde.