100. Zungenschrittmacher gegen Schlafapnoe implantiert

Klinikum Mannheim LogoDen 100. Zungenschrittmacher haben Ärzte der Universitäts-Hals-Nasen-Ohrenklinik Mannheim aktuell implantiert. Das Expertenteam der HNO an der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) forscht bereits seit 2010 an diesem Therapiekonzept und hat entscheidend dazu beigetragen, Zungenschrittmacher als Behandlungsalternative bei Atemaussetzern während des Schlafs zu etablieren.

Zungenschrittmacher können helfen, wenn die Zunge im Schlaf die oberen Atemwege blockiert. Folgen dieser so genannten obstruktiven Schlafapnoe sind Schnarchen, Atempausen, Sauerstoffmangel und Schlafstörungen. Als Standardtherapie wird heute das Tragen einer CPAP-Atemmaske verordnet, die mit kontinuierlichem Überdruck die Atemwege offenhält.

„Rund ein Drittel der Patienten hat Probleme mit der CPAP-Atemmaske“, berichtet Dr. med. Joachim Maurer, stellvertretender Direktor der HNO-Klinik und Leiter des schlafmedizinischen Zentrums, und ergänzt: „Wenn das Schnarchen und die Atemstörungen von einer zu geringen Anspannung der Zungenmuskulatur ausgelöst werden, kann ein Zungenschrittmacher helfen.“ Das war auch beim 100. Patienten der Fall: Er wurde aus einem anderen Krankenhaus zu den Mannheimer Spezialisten überwiesen.

Das Experten-Team um Dr. med. Maurer, Dr. med. Sarah Leitzbach und Professor Dr. med. Ulrich Sommer implantiert in solchen Fällen einen Zungenschrittmacher. Das kleine Gerät sorgt mit elektrischen Impulsen dafür, dass die Zunge im Schlaf gerade so stark angespannt wird, dass der Rachen frei bleibt und eine regelrechte Atmung möglich ist. So findet der Patient endlich wieder erholsamen Schlaf.

Dank der langjährigen Erfahrung des Teams werden im Universitätsklinikum Mannheim alle in Deutschland zugelassenen Zungenschrittmacher bei gesetzlich und privat versicherten Patienten eingesetzt. Weil die Mannheimer Experten auch an der Optimierung und Weiterentwicklung der Methode arbeiten und forschen, können sie in vielen Fällen sogar Patienten erfolgreich behandeln, die für die zugelassenen Schrittmacher nicht geeignet sind.