POL-MA: Brühl, Rhein-Neckar-Kreis: Überteuerte Rechnung von Schlüsselnotdienst ausgestellt - Warnhinweise der Polizei

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28.09.2018 – 13:59
Brühl / Rhein-Neckar-Kreis (ots) - Am späten Donnerstagabend bekam eine 65-Jährige in der Spraulache eine überteuerte Rechnung eines Schlüsselnotdienst ausgestellt. Diese verständigte um 23:15 Uhr ein Unternehmen, da sich ihre Wohnungstüre nicht mehr öffnen ließ. Nach Einbau eines neuen Schlosses wurde anstatt der vereinbarten 340 EUR ein Betrag von 1487,74 EUR in der Rechnung verlangt. Einen Teil der Summe bezahlte die Dame sofort. Da ihr der Betrag zu teuer erschien, erstattete die Frau im Nachgang eine Anzeige. Die Beamten der Kriminalpolizei ermitteln nun wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Wuchers und des Betrugs gegen das Unternehmen.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei ausdrücklich auf folgendes hin:

- zunächst gilt: bitte vorausschauend handeln!
- die Hinterlegung eines Zweitschlüssels bei einem Nachbarn oder
bei Verwandten/Bekannten kann sinnvoll sein.
- am besten auch für den Fall der Fälle einen seriösen,
ortsansässigen Schlüsseldienst aussuchen und sich dessen
Erreichbarkeit im Handy speichern.
Sollte man einen Schlüsseldienst benötigen:

- Kühlen Kopf bewahren und nicht sofort den erstbesten Anbieter
aus dem Branchenbuch oder der Telefonvermittlung anrufen. Zum
Teil wird auch nur suggeriert, dass der Schlüsseldienst aus der
Umgebung sei. Vorsicht ist geboten bei Firmen, die sich mit
"AAA" in die ersten Zeilen der Branchenbücher eintragen lassen.
- ortsansässige Firmen bevorzugen, um die Fahrtkosten gering zu
halten.
- den Anbieter fragen, woher der Monteur anfahren wird und
möglichst noch vor der Auftragsvergabe einen Festpreis
vereinbaren.
- genau definieren, was vor Ort gemacht werden soll. Gespräche am
besten unter Zeugen führen.
- nicht unter Druck setzen lassen. Bei Drohungen (z.B. die Tür
wieder zu verschließen) die Polizei unter Notruf 110 rufen und
Nachbarn zu Hilfe bitten.
- nur den Rechnungsbetrag zahlen, der vereinbart wurde. Seriöse
Anbieter stellen grundsätzlich eine Rechnung aus, die später
überwiesen werden kann.
- entsteht der Eindruck, betrogen worden zu sein, wenden Sie sich
an Ihre nächste Polizeidienststelle.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg unterhält einen Nachweis über Errichterfirmen für mechanische Sicherungsreinrichtungen. Die aufgelisteten Firmen sind zertifiziert und werden von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfohlen. Hier können auch Notdienste erfragt werden.

Siehe auch https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/si tes/20/2017/11/Errichterfirmen_von_mechanischen_Sicherungseinrichtung en.pdf

Ein Faltblatt der Verbraucherzentrale und der Polizei zum Download gibt es hier: https://praevention.polizei-bw.de/wp-content/uploads/si tes/20/2018/08/faltblatt_schluesseldienste.pdf