Rathaus und städtische Einrichtungen schließen Türen - Verordnung der Landesregierung wird umgesetzt

Hockenheim, 16. März 2020

Hockenheim

Die dynamische Verbreitung des Corona-Virus macht ab sofort weitere Maßnahmen erforderlich, um seine Weitergabe einzudämmen. Aus diesem Grund schränkt die Stadt Hockenheim ab sofort (Montag, 16. März 2020) die Erreichbarkeit des Rathauses und aller kommunalen Einrichtungen stark ein. Daher können Besucher die genannten Gebäude nicht mehr betreten. Personen mit Anliegen werden gebeten, mit den Mitarbeiter im Rathaus und den kommunalen Einrichtungen nur noch telefonisch, per E-Mail oder über andere Formen der digitalen Kommunikation Kontakt aufzunehmen.

„Dieser Schritt ist jetzt erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Verwal-tung und die öffentliche Daseinsvorsorge weiter zu gewährleisten“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Er appelliert nochmal an alle Bürger, die Hygieneregeln zu beachten und einen Abstand von mindestens ein bis zwei Meter zu halten. Sozialkontakte mit mehreren Menschen sollen genauso vermieden werden wie Hamsterkäufe. Für Panik gebe es keinen Grund. Es gelte jetzt, einen kühlen Kopf zu bewahren. „Die Verbreitung dieses Virus können wir nur gemeinsam stoppen. Jetzt gilt es. Bitte leisten Sie dafür mit Ihrer Achtsamkeit einen wichtigen Beitrag“, so OB Marcus Zeitler weiter.

Neue Regeln für Erreichbarkeit
Die neuen Regeln für die Erreichbarkeit der Stadt Hockenheim und ihrer kommunalen Einrichtungen führen zu folgender Lage:

• Das Rathaus ist für Besucher geschlossen. Ein Zugang in das Ge-bäude ist nur für Mitarbeiter der Stadtverwaltung Hockenheim mög-lich.
• Die Stadtwerke, das Aquadrom, das Jugendzentrum, das Pump-werk (Kinder- und Jugendbüro sowie Kulturhaus), die Stadtbibliothek und die Zehntscheue sind ebenfalls für Besucher geschlossen.
• Die Grundversorgung mit Strom, Gas und Wasser durch die Stadt-werke Hockenheim bleibt durch Notfallteams weiter gewährleistet.
• Der Wasserturm, die Grillhütte und das Muldhäusel werden nicht mehr vermietet. Veranstaltungen in den Räumen sind untersagt.
• Trauungen mit maximal zehn Personen werden im Rathaus weiter-hin durchgeführt.
• Der Friedhof bleibt weiterhin geöffnet. Die Besucher werden gebe-ten, die Hygieneregeln einzuhalten und einen Abstand von mindes-tens eineinhalb Metern zu den Mitmenschen zu halten. Beerdigun-gen bleiben im engsten Familienkreis erlaubt.
• Die Stadtverwaltung Hockenheim richtet eine Notfallbetreuung für Eltern in systemrelevanten Bereichen ein.

Umsetzung der Landes-Rechtsverordnung
Ab morgen, Dienstag, 17. März 2020, tritt auch die Verordnung der Landes-regierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen in Kraft. Sie verbietet unter anderem den Betrieb von Schulen und Kinderta-geseinrichtungen. Auch der Betrieb von Bildungseinrichtungen wie Volks-hochschulen, Fitnessstudios und sonstiger Sportstätten in geschlossenen Räumen sowie Vergnügungsstätten ist untersagt. Der Betrieb von Gaststät-ten ist ebenfalls grundsätzlich nicht möglich. Davon sind Speisegaststätten unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen. Die Stadtverwaltung nimmt entsprechende Kontrollen im Stadtgebiet vor.

Die Landes-Verordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Ho-ckenheim (http://www.hockenheim.de) unter „Neuigkeiten aus Hocken-heim“ abrufbar.