Hockenheim: Reiserückkehrer müssen sich im Rathaus melden

Hockenheim

Mit den gegenwärtigen allgemeinen Lockerungen der Maßnahmen, die zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie betrugen, steigt auch wieder der innereuropäische Reiseverkehr. Nicht nur wegen der anstehenden Som-merferien weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass Personen, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, sich unverzüglich nach der Einreise bei der Ortspolizeibehörde bei der Stadtverwaltung Hockenheim melden und sich in eine 14-tägige Quarantä-ne begeben müssen.

Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich bei der Ortspolizeibehörde melden
Risikogebiete sind ein Land oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik ein erhöhtes Risi-ko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss unverzüglich die zu-ständige Ortspolizeibehörde der Stadtverwaltung Hockenheim kontaktieren. Dies ist über die Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich, bei Fragen auch telefonisch unter 06205 21-230.

Davon betroffen sind auch Personen, die ein entsprechendes ärztliches At-test besitzen, weil die Ortspolizeibehörde über die Anordnung einer Quaran-täne entscheiden muss. Auch über Ausnahmegenehmigungen von der Quarantänepflicht wird hier entschieden.

Personen, die sich wegen der Einreise aus einem Risikogebiet in Quarantä-ne befinden, sollten beim Auftreten von Krankheitssymptomen einen Arzt aufsuchen und die Ortspolizeibehörde hierüber informieren. In Absprache mit dem Hausarzt ist dann zu entscheiden, ob ein Abstrich auf das Corona-virus erfolgen sollte. Diese Information wird von dort an das Gesundheits-amt übermittelt.