Das Kreisforstamt informiert: Brennholz selber machen – Sicherheitsregeln beachten

Im Wald ist gerade sehr viel los: Fahrzeuge mit Anhängern, das Brummen von Motorsägen und fleißige Ofenbesitzer beim Holzspalten allerorts. Der Ausgang des Winters ist traditionell der Höhepunkt der Brennholzsaison in unseren Wäldern. Damit alle, die Holz machen, wieder gesund nach Hause kommen, weist Kreisforstamtsleiter Manfred Robens auf die wichtigsten Regeln zur sicheren Waldarbeit hin: „Beim Brennholzmachen ist der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich“. Der entsprechende Nachweis über einen sogenannten ‚Motorsägenschein‘ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz. Im Stützpunkt Schwarzach sowie bei privaten Anbietern werden Kurse angeboten, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Genauso wichtig wie die Kenntnisse ist die richtige Ausrüstung: „Schnittschutzhose, Gehör- und Gesichtsschutz sind absolute Pflicht“, betont Robens.

Für den Fall, dass doch ein Unfall eintritt, ist es unerlässlich, dass jemand der verunfallten Person hilft und den Rettungsdienst alarmiert. „Arbeiten mit der Motorsäge dürfen deshalb niemals allein durchgeführt werden – auch nicht in Corona-Zeiten!“, erklärt Kreisforstamtsleiter Manfred Robens. „Auch unsere Forstwirte arbeiten nie allein. Und was für die Profis gilt, sollten weniger erfahrene Brennholzmacher selbstverständlich erst recht beherzigen.“ Er appelliert dabei auch an die Familienangehörigen: „Gehen Sie mit zum Brennholzmachen – so sorgen Sie für Sicherheit bei der gefährlichen Arbeit mit der Motorsäge“.

Neben der eigenen Gesundheit sollte aber auch der Wald nicht unter der Arbeit leiden: Die Waldflächen dürfen deshalb nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden, informiert das Kreisforstamt. Außerdem muss die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl ebenso gewährleistet sein, wie die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheitsregeln drohen die Einstellung der Arbeit und der Ausschluss von der Holzvergabe, so die Behörde.

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Ulrike Klumpp

Kreisforstamt / Ulrike Klumpp