Hockenheim: Landtagswahl 2021: Regelungen am Wahltag

HockenheimLogoN

Am kommenden Sonntag, 14. März 2021, wird der 17. Landtag des Landes Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden für den Wahlkreis 40 Schwetzingen an diesem Tag in der Stadthalle Hockenheim, der Hubäcker-Schule und der Theodor-Heuss-Realschule eingerichtet. Die Stadtverwaltung Hockenheim hat für den Wahltag verschiedene Regelungen getroffen, um das Coronavirus bedingte Gesundheitsrisiko für die Wähler und Wahlhelfer so gering wie möglich zu halten.

Was müssen wahlberechtigte Personen am Wahltag mitbringen?
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, am Wahltag einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen und die Abstimmung mit diesem Kugelschreiber vorzunehmen. Es liegen in den Wahllokalen keine Kugelschreiber aus. Außerdem ist das Mitbringen der Wahlbenachrichtigung oder des Personal- beziehungsweise Reisepasses erforderlich. Darüber hinaus wird der Wahlschein benötigt, sofern Briefwahl beantragt wurde und vor Ort gewählt werden soll.

Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen
Die Teilnahme an der Wahl in der Stadthalle Hockenheim und den genannten Schulen ist nur mit einem medizinischen Mund- und Nasenschutz (FFP 2 oder OP-Maske) möglich. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen und die gängigen Hygieneregelungen einzuhalten.

In der Stadthalle und den genannten Schulen werden Desinfektionsständer aufgestellt, die zur regelmäßigen Handreinigung genutzt werden sollen. Hinweisschilder regeln am Wahltag die zu nutzenden Wege in der Stadthalle Hockenheim und den genannten Schulen. Ein Hygienebeauftragter pro Wahllokal stellt die Einhaltung der Hygienemaßnahmen am Wahltag sicher.