Stellungnahme zur Einleitung der Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Nikolas Löbel

CDUkreisverband

Zur Einleitung der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel erklärt der Kreisvorstand der CDU Mannheim:

„Der Kreisvorstand der CDU Mannheim hat bereits neben der eingeleiteten unabhängigen Prüfung durch eine Prüfungsgesellschaft aktiv weitere Maßnahmen ergriffen, um eine unabhängige Aufklärung aktiv zu unterstützen und zu ermöglichen.

1. Die Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstands haben bereits Anfang letzter Woche (Kalenderwoche 12/2021) ein Schreiben eines Mitglieds erhalten, in dem Beobachtungen rund um die Geschäftsstelle geschildert wurden. Der Inhalt dieses Schreibens konnte rechtlich nicht eindeutig bewertet werden. Deshalb hat der geschäftsführende Kreisvorstand dieses Schreiben bereits in der letzten Woche an die Staatsanwaltschaft Mannheim zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Daraus womöglich resultierende Fragen beantwortet der Kreisvorstand der Staatsanwaltschaft gerne, soweit ihm dies möglich ist. Aus diesen Gründen kann aber zum Urheber des Schreibens und dessen Inhalt keine weiteren Angaben gemacht werden.


2. Die Mitglieder des geschäftsführenden Kreisvorstands haben dieses Schreiben ebenfalls in der letzten Woche zur Kenntnisnahme auch an den Bezirks- und Landesverband weitergeleitet, um eine Aufklärung aktiv zu unterstützen.

3. Die CDU hat für den Kreisverband Mannheim infolge dieses Schreibens eine vorsorgliche Anzeige nach Paragraph 23 b Parteiengesetz beim Deutschen Bundestag veranlasst, weil mögliche Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht des Kreisverbandes nicht ausgeschlossen werden können, bislang aber auch nicht nachgewiesen sind.“