Landrat Stefan Dallinger bittet um vorsichtiges Verhalten über die Osterfeiertage „Wir dürfen nicht leichtsinnig werden“

RNKneu

Am 22. März hat der Rhein-Neckar-Kreis die 7-Tage-Inzidenz von 100 pro 100.000 Einwohner am dritten Tag in Folge überschritten. Der Rhein-Neckar-Kreis hat deshalb die vom Land geforderte „Notbremse“ ergriffen und zum 24. März die wesentlichen Lockerungsschritte zurückgenommen.

So ist beim Einzelhandel aktuell nur „Click & Collect“ möglich (Abholangebote mit vorheriger Buchung). Bis auf die Friseurbetriebe mussten körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen schließen, ebenso wie Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten.

Im öffentlichen oder privaten Raum dürfen sich maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen (Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt).

Geschlossen bleiben Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport ist auf weitläufigen Anlagen (z.B. Golf) weiterhin erlaubt.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, um die Inzidenzkurve abzuflachen droht im Rhein-Neckar-Kreis auch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Landrat Stefan Dallinger bittet die Bevölkerung gerade im Hinblick auf die Osterfeiertage nicht leichtsinnig zu werden, und sich konsequent an die Regeln zu halten, um weitere Einschränkungen zu vermeiden. „Bitte helfen Sie mit, die Inzidenzkurve abzuflachen. Halten Sie sich an Hygienevorgaben und Maskenpflicht, vermeiden sie Gedränge und Warteschlangen, damit die Zahlen nicht durch die Decke gehen“, appelliert Dallinger und betont: „Schnelltests können diese Maßnahmen zwar ergänzen, ersetzen sie aber nicht. Wir müssen bedenken, dass Schnelltests lediglich eine Momentaufnahme darstellen“.

Entsprechend des Beschlusses von Bund und Ländern wird für mögliche Lockerungen die regionale Sieben-Tage-Inzidenz in den Stadt- und Landkreisen herangezogen. Die Öffnung des Einzelhandels wäre bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern möglich. Aktuell liegt dieser Wert im Landkreis bei über 145.