Blauzungenkrankheit: Impfung auch im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin erforderlich

RNKneu

Die EU-Kommission hat weite Teile Baden-Württembergs als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt, war kürzlich einer Meldung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu entnehmen. Ausbrüche der Blauzungenkrankheit im benachbarten Rheinland-Pfalz und die damit verbundene Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometer haben dazu geführt, dass der Rhein-Neckar-Kreis nicht zu dem als BTV-frei anerkannten Gebiet zählt. Daher müssen beim Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Rhein-Neckar-Kreis in das freie Gebiet innerhalb von Baden-Württemberg oder in andere Bundesländer besondere Maßnahmen beachtet werden. Diese entsprechen weitgehend den bisherigen Regelungen zum Verbringen in freie Regionen Deutschlands und anderer Staaten. „Die jetzt erfolgte Anerkennung als von der Blauzungenkrankheit freies Gebiet für große Teile Baden-Württembergs ist ein Erfolg, der auf die Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen das Virus zurückzuführen ist“, so die stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Dominika Hagel. Mit Unterstützung des Landes und der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg wurden empfängliche Tiere auf freiwilliger Basis gegen die beiden Serotypen des Virus (BTV4 und BTV8) geimpft. Aus Betrieben in der freien Zone ist das ungehinderte Verbringen beziehungsweise der Handel von Rindern, Schafen und Ziegen wieder ohne Beschränkung möglich.

Wie das baden-württembergische Verbraucherschutzministerium weiter mitteilte, ist für die Aufrechterhaltung des BTV-Freiheitsstatus beziehungsweise das Erreichen der Freiheit auch in den übrigen Landesteilen künftig die flächendeckende Impfung gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit dringend erforderlich. Nach wie vor besteht ein hoher Infektionsdruck aus benachbarten Regionen.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Erkrankung der Wiederkäuer, zu denen Rinder, Schafe und Ziegen zählen. Der Name leitet sich von einem Symptom der Krankheit, einer geschwollenen, bläulich verfärbten Zunge ab. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weder beim Kontakt mit den Tieren noch beim Verzehr der Produkte dieser Tiere.

Auf der Homepage des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes (STUA) Aulendorf können sich Tierhalter über die aktuellen Regelungen für das Verbringen aus der Restriktionszone informieren. Auskünfte erteilt zudem das Veterinäramt und Verbraucherschutz unter Tel. 06221 522-4265 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.