Verunreinigung der Trinkwassernetze – Heiligkreuzsteinach, Schriesheim, Weinheim und Wilhelmsfeld sind betroffen

RNKneu

Aufgrund einer mikrobiellen Verunreinigung des Trinkwassers muss dieses in den folgenden Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis gechlort werden:
• Teile von Heiligkreuzsteinach,
• Schriesheim/ Altenbach,
• Weinheim sowie die Odenwaldgemeinden: Oberflockenbach, Ritschweier, Rippenweier, Rittenweier, Heiligkreuz, Steinklingen und Wünschmichelbach,
• Wilhelmsfeld.

Durch die Chlorung kann es zu geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen kommen, die nicht gesundheitsschädlich sind. Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis spricht für die betroffenen Gebiete ab sofort ein Abkochgebot aus.