Abkochgebot für Weinheimer Stadtteile Ritschweier, Rittenweier, Rippenweier, Oberflockenbach, Heiligkreuz, Steinklingen und Wünschmichelbach, die Schriesheimer Ortsteile Altenbach und Ursenbach, Gemeinde Wilhelmsfeld sowie Ortsteile von Heiligkreuzsteinac

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Das Abkochgebot für den gesamten Zweckverband Gruppenwasserversorgung Eichelberg wurde am heutigen Donnerstag, 8. Juli, durch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises aufgehoben. Die Ergebnisse der mikrobiologischen Wasseruntersuchungen entsprechen jetzt wieder den Bestimmungen der Trinkwasserverordnung.

Bei einer Routineuntersuchung des Trinkwassers in der vergangenen Woche wurden coliforme Keime festgestellt. Als Sofortmaßnahme wurde ein Abkochgebot verhängt. Betroffen davon waren die Weinheimer Stadtteile Ritschweier, Rittenweier, Rippenweier, Oberflockenbach, Heiligkreuz, Steinklingen, Wün-schmichelbach, die Schriesheimer Ortsteile Altenbach und Ursenbach, die Gemeinde Wilhelmsfeld sowie Ortsteile von Heiligkreuzsteinach. In Absprache zwischen dem Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises und dem Eichelbergverband wurden die betroffenen Leitungen und Hochbehälter gechlort, gespült und engmaschig überprüft.

Zwischenzeitlich sind die Laborergebnisse ohne Befund, sodass das oben genannte Abkochgebot aufgehoben wurde. Die Chlorung wird derzeit noch mit niedriger Dosierung aufrechterhalten. Dadurch kann es zu geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen kommen, die für Menschen nicht gesundheitsschädlich sind.