Das Wasserrechtsamt informiert: Neue Empfehlungen zum Anbau auf schwermetallbelasteten Böden

RNKneu

Seit Mitte des Jahres 2021 verzichtet der Rhein-Neckar-Kreis darauf, den Anbau bestimmter Nahrungs- und Futterpflanzen in dem durch historischen Bergbau geprägten Bereich zu verbieten und setzt stattdessen auf ein beratendes online-Angebot. Wie das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, kann der Nutzer sich anhand mehrerer Schadstoffkarten über die Schwermetallbelastungen im südlichen Rhein-Neckar-Kreis informieren. Zur Beratung der Landwirte und Kleingärtner weist das Landratsamt auf Einschränkungen bei der pflanzenbaulichen Erzeugung hin. Außerdem werden Hinweise zur Einhaltung der zulässigen Höchstmengen sowie zur Notwendigkeit einer Vor-Ernte-Untersuchung bei der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln gegeben.

Während die Belastungen unverändert bestehen, gibt es neue Regelungen der EU zu den zulässigen Höchstmengen an Schadstoffen. Diese haben bei dem Schwermetall Cadmium unmittelbaren Einfluss auf die Lebensmittelerzeugung in dem Gebiet. Für einige Kulturen wie beispielsweise Weizen und Zwiebelgemüse wurden nämlich die Grenzwerte verschärft, für andere wie beispielsweise Roggen und Gerste gab es bisher keine speziellen Grenzwerte.

Anhand der neuen Grenzwerte wurde von der unteren Bodenschutzbehörde nochmals geprüft, bei welchen Cadmium-Gehalten im Boden Überschreitungen im Erntegut auftreten können. Die Ergebnisse führten zur Überarbeitung der Empfehlungen für Cadmium belastete Böden (Ackerbau Cadmium und Gemüse Cadmium). Neben der Vorsorge für die Bevölkerung geht es auch um finanzielle Risiken für die Erzeuger. Schließlich soll es nicht, wie in der Vergangenheit bereits geschehen, zu Beanstandungen zum Beispiel durch die Lebensmittelüberwachung kommen.

Während so mancher Landwirt nicht erfreut ist über die Konsequenzen aus den neuen Grenzwerten, haben es die Hobbygärtner leichter: glücklicherweise gibt es viele Gemüsearten, die weniger Schwermetalle anreichern.

Die Kartenanwendung ist unter folgendem Link abrufbar: undefined