Amoklauf in Heidelberg – Versorgungsamt informiert über Opferentschädigung

RNKneu

Am 24. Januar 2022 hat sich auf dem Campusgelände der Universität im Neuenheimer Feld in Heidelberg eine schreckliche Gewalttat ereignet, die ein unschuldiges Todesopfer und mehrere Verletzte forderte und viele Menschen fassungslos und traumatisiert zurücklässt. Auch das Versorgungsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, bietet den Betroffenen Hilfe an: Das Versorgungsamt, Referat Soziale Entschädigung, weist darauf hin, dass Menschen, die Opfer eines vorsätzlichen, tätlichen, rechtswidrigen Angriffs geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) auf Antrag Leistungen erhalten können. Um psychische Folgen zu vermeiden, ist es notwendig, schnell über das Erlebte mit Ärzten sprechen zu können, die auf die Bewältigung eines Traumas spezialisiert sind.

Das Zentrum für Psychische Gesundheit Schwetzingen bietet hierzu schnelle Hilfen an. Betroffene können unter der Rufnummer 06202 848020 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Termin vereinbaren.

Fragen zum Opferentschädigungsgesetz beantwortet Claudia Bender, Versorgungsamt, Tel. 06221 522-2725, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.