Absonderungsbescheinigungen für positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nur durch das Gesundheitsamt ausgestellt / Aufgrund der hohen Fallzahlen kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen

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Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, darauf hin, dass die Absonderungsbescheinigungen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen nach wie vor nur vom Gesundheitsamt und nicht von den Kommunen ausgestellt werden.

Wer einer Absonderungspflicht nach der CoronaVO-Absonderung unterliegt, weil er oder sie nachweislich positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet worden ist, erhält automatisch vom Gesundheitsamt einen Bescheid zugeschickt, in dem über die Pflicht zur Isolation und den erforderlichen Zeitraum informiert wird. Daneben erhalten die Personen bei Bedarf auch eine Absonderungsbescheinigung. Durch das aktuell enorm hohe Fallzahlaufkommen kann es momentan zu Verzögerungen bei der Zustellung dieser Unterlagen kommen.