Gesundheitsamt: Noch bis zum 29. März sind Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht möglich / Kreis hat eigenes digitales Meldeportal

RNKneu

Die Karenzzeit für Meldungen zu der seit dem 16. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht endet am Dienstag, 29. März. Darauf weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hin, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist. Alle unter § 20a Infektionsschutzgesetz fallenden Einrichtungen und Unternehmen müssen bis zu diesem Zeitpunkt Mitarbeitende melden, von denen kein Impf- oder Genesenen-Nachweis bzw. kein Nachweis der Kontraindikation einer Impfung (medizinisches Attest, Nachweis einer Schwangerschaft etc.) vorliegt.

Bislang wurden dem Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis 1219 nichtimmunisierte Personen aus 674 Einrichtungen gemeldet (Stand 24. März). „Um den betroffenen Einrichtungen und Selbstständigen, aber auch dem Gesundheitsamt selbst doppelte Arbeit hinsichtlich der Erfassung zu ersparen, empfehlen wir, diese Meldungen am besten entweder über das Portal des Landes Baden-Württemberg oder über das Portal des Rhein-Neckar-Kreises (undefined) vorzunehmen. Von einer postalischen Meldung bitten wir abzusehen“, sagt die stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Anne Kühn. Die Zugangsdaten für das digitale Meldeportal des Kreises werden auf Anfrage mitgeteilt – bitte hierfür die Einrichtungsdaten an das Postfach Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

An dieses Funktionspostfach des Gesundheitsamtes können auch gerne Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestellt werden.