Ab Montag, 4. April: 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis und seiner Außenstellen aufgehoben

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Ab Montag, 4. April 2022 entfällt für Besucherinnen und Besucher des Landratsamts und seiner Außenstellen die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Weiterhin sind Termine im Landratsamt nach vorheriger Terminvereinbarung und unter Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht möglich.

Besucherinnen und Besucher ab 18 Jahren müssen daher in den Gebäuden des Landratsamts eine FFP2-Maske, eine Maske mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard tragen. Diese Regelung gilt auch für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Veranstaltungen des Rhein-Neckar-Kreises.

Weitere Informationen unter anderem zu den aktuell geltenden Regelungen gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus.