Veterinäramt und Verbraucherschutz: Impfung gegen Blauzungenkrankheit im Rhein-Neckar-Kreis weiterhin dringend erforderlich / Impfung ist die einzige Chance, uneingeschränkte Handels- und Verbringungsmöglichkeiten innerhalb von Deutschland und der EU aufr

RNKneuSeit dem 18. Juli 2022 gilt das gesamte Land Baden-Württemberg als frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Für das Verbringen von Rindern, Schafen und Ziegen aus Baden-Württemberg gibt es dadurch keine Beschränkungen mehr. Umgekehrt müssen Rinder, Schafe und Ziegen aus Gebieten, die noch nicht frei von der BTV sind, bestimmte Vorgaben erfüllen, wenn sie in den Rhein-Neckar-Kreis verbracht werden sollen. Darauf weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.

Da das Risiko eines erneuten Eintrags aufgrund des hohen Infektionsdruckes aus angrenzenden Regionen besteht, ruft der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauck, dazu auf, Rinder, Schafe und Ziegen weiterhin gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und BTV 8 impfen zu lassen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen finanziell die Schutzimpfung gegen BTV. Um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen und hiermit einen erneuten Ausbruch der Blauzungenkrankheit bestmöglich zu verhindern, werden im Jahr 2023 in den besonders eintragsgefährdeten Gebieten (Impfzone 1 und Impfzone 2) die Kosten der freiwilligen Impfungen höher bezuschusst.

In Baden-Württemberg wurden drei Impfzonen mit unterschiedlich hoher Bezuschussung eingerichtet:
Impfzone 1: Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg entlang der Grenze zu Frankreich und der Schweiz
Impfzone 2: restliche Stadt- und Landkreise der Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg mit Ausnahme des Neckar-Odenwald-Kreis
Impfzone 3: Neckar-Odenwald-Kreis und die gesamten Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen.

Nicht geimpfte Tiere müssen grundimmunisiert werden, das heißt zweimal gegen den entsprechenden Serotyp geimpft werden. Die in den letzten Jahren bereits wirksam geimpften Rinder und kleinen Wiederkäuer benötigen im darauffolgenden Jahr nur die einmalige jährliche Wiederholungsimpfung, damit die Aufrechterhaltung des Impfschutzes gewährleistet ist. Damit Tiere als geimpft gelten, muss die Impfung unter Angabe der Registriernummer im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) dokumentiert werden. Dabei sind das Impfdatum, der verwendete Impfstoff, die eingesetzte Charge sowie die Tierart anzugeben. Schafe und Ziegen werden bestandsbezogen erfasst, Rinder einzeln unter Angabe der individuellen Ohrmarkennummer.

 

Hintergrundinformationen:
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche der Wiederkäuer. Neben Rindern, Schafen und Ziegen können auch Kameliden und das Rotwild erkranken. Der Name leitet sich von einem Symptom der Krankheit, einer geschwollenen, bläulich verfärbten Zunge ab. Weitere Symptome bei der Blauzungenkrankheit können Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul sein. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weder beim Kontakt mit den Tieren noch beim Verzehr der Produkte dieser Tiere.

Die Seuche wird durch verschiedene Culicoides-Mücken aus der Familie der Gnitzen übertragen. Diese saugenden Insekten nehmen das im Blut eines bereits infizierten Tieres zirkulierende Virus auf und übertragen es beim Stechen auf ein anderes Tier. Die Krankheit tritt überwiegend während der Sommerregenzeit auf und hängt eng mit der Flugzeit der Mücken zusammen. Durch Winde können infizierte Mücken bis zu 200 Kilometer weit versetzt werden und anschließend am neuen Ort den Erreger weiterverbreiten. Wegen der Übertragung durch Stechmücken ist eine wirksame Bekämpfung beziehungsweise eine Verhinderung der weiteren Ausbreitung nur durch eine vorbeugende Impfung möglich.

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist ausdrücklich darauf hin, dass die Impfung das einzige nützliche hochwirksame Werkzeug ist, die Schafe, Rinder und Ziegen vor folgenschweren Erkrankungen zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu unterdrücken.

Allgemeine Infos zur Blauzungenkrankheit unter www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/tiergesundheit.html abgerufen werden.
Zusätzliche Informationen zur Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (undefined) unter dem Stichwort „Blauzungenkrankheit“ verfügbar.

Weitere Auskünfte erteilt das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises unter der Telefonnummer 06221 / 522-4265 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.