Mehr Wohngeld für mehr Bürgerinnen und Bürger Das Wohngeld-Plus bringt zwei Millionen Haushalten schnelle Unterstützung

RNKneuHohe Wohnkosten belasten viele Haushalte mit niedrigen Einkommen stark. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt daher Menschen mit niedrigen Einkommen mit einer weitreichenden Wohngeldreform: Seit dem 1. Januar 2023 haben bundesweit 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem verdoppelt sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld-Plus?
Das Wohngeld-Plus richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, Familien, Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende und generell an Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden. Daher sollte jeder Geringverdienende seinen Anspruch mithilfe des Wohngeldrechners prüfen.

Anspruch auf Wohngeld-Plus prüfen – ganz einfach mit dem Wohngeldrechner des BMWSB
Die Höhe des Wohngeldes hängt davon ab, wo die Menschen wohnen, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld diese im Monat zur Verfügung haben. Ob ein Anspruch auf Wohngeld-Plus besteht, können Bürgerinnen und Bürger unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners des BMWSB prüfen.

Für den Antrag selbst muss eine überschaubare Anzahl an Dokumenten eingereicht werden. Dazu zählen ein Nachweis über die Wohnkosten sowie ein Einkommensnachweis. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise hinzukommen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Wohngeld-Plus zu stellen, zum Beispiel vor Ort beim Wohngeldamt der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Wer seinen Antrag lieber von zu Hause ausstellen möchte, kann das Formular online herunterladen, ausfüllen, unterzeichnen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post einsenden.

Bei der Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises kann der Antrag auch komplett online gestellt werden. Sie ist für das Gebiet des Landkreises mit Ausnahme der Städte Leimen, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch zuständig.

Zahlungen schnell und bedarfsgerecht
Das Wohngeld-Plus soll schnell bei den Menschen ankommen. In dringenden Fällen können die Wohngeldbehörden Anträge daher vorläufig bewilligen. Zudem werden die Bewilligungszeiträume bei gleichbleibenden Verhältnissen verlängert – von zwölf auf 24 Monate. Neu ist außerdem, dass sich die Höhe des Wohngeldes im Bezugszeitraum schon dann anpasst, wenn sich die Miete oder Belastung um mehr als zehn Prozent erhöht oder sich das zu berücksichtigende Haushaltseinkommen um zehn Prozent verringert. Zuvor lag diese Grenze bei 15 Prozent. Außerdem wird bei einmaligen Einkommen, wie beispielsweise Abfindungen, der Zurechnungszeitraum von 36 auf zwölf Monate verkürzt.

Weiterführende Informationen und Downloads zum neuen Wohngeld unter: undefined

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Informationen zum Wohngeld und zum Wohngeldantrag finden Sie auch auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/wohngeld.

Kontaktdaten der Wohngeldstelle des Rhein-Neckar-Kreises:
Telefon: 06221/522-1545
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