Geflügelpest: Gefahr durch mobilen Geflügelhandel besteht weiterhin Zusätzliche Auflagen für mobilen Geflügelhandel werden verlängert

RNKneuIn Baden-Württemberg gibt es seit Beginn des Jahres 2023 zahlreiche bestätigte Nachweise der Geflügelpest. Ein besonderes Verbreitungsrisiko geht von der Abgabe von Lebendgeflügel durch den mobilen Geflügelhandel aus, da diese Tiere aus unterschiedlichen Betrieben stammen und großflächig über weite Strecken in eine Vielzahl von Betrieben verteilt werden.

Aus diesen Sachverhalt heraus wurden für die Händler bei der Abgabe von Vögeln innerhalb Baden-Württembergs, zunächst bis zum 1. Mai 2023 befristet, zusätzliche Untersuchungs-, Melde- und Dokumentationspflichten verfügt.

Wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen und Verbraucherschutz mitteilt, haben sich die Maßnahmen zur Minimierung des Verbreitungsrisikos sowie zur Verbesserung der amtlichen Kontrollen der Vorortverkäufe bewährt, ohne den Handel komplett untersagen zu müssen. Daher werden diese bis einschließlich 1. Juni 2025 verlängert.

Um alle Geflügelhaltungen vor Infektionen zu schützen werden alle Geflügelhalter dringend aufgefordert, die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und insbesondere auf kontrollierten Zukauf von gesunden Tieren aus unverdächtiger Herkunft zu achten.

Allgemeine Informationen zur Geflügelpest können auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/tiergesundheit.html abgerufen werden.

Zusätzliche aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Baden-Württemberg sind auf der Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (undefined) unter dem Stichwort „Geflügelpest“ verfügbar.

Bei Fragen kann man sich an das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wenden: Tel. 06221 522-4265, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.