Sitzung des Ausschusses für Soziales am Donnerstag, 22. Juni: Im Fokus stehen unter anderem der Bericht der Heimaufsichtsbehörde, die Konzeption zur Selbsthilfe und die Fortschreibung des Integrationskonzepts

RNKneuHeimaufsicht, Konzeption zur Selbsthilfe, Hilfe zur Pflege und Integrationskonzept: Mit einer breiten Palette wichtiger sozialer Themen befasst sich der Ausschuss für Soziales des Rhein-Neckar-Kreises am Donnerstag, 22. Juni. Die öffentliche Sitzung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal im 5. OG des Landratsamts in Heidelberg (Kurfürsten-Anlage 38-40).

Nach der Fragestunde für Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner werden die Ausschussmitglieder über die Umsetzung des Bürgergeldes im Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis informiert. Im Anschluss berichtet die Leiterin der Heimaufsichtsbehörde über deren Tätigkeit, die sich auf 86 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.916 Plätzen im Landkreis erstreckt. Die Heimaufsicht dient dem Schutz und der Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnenden in Alten- und Pflegeheimen, ambulant betreuten Wohngemeinschaften und von stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Rhein-Neckar-Kreis.

Danach bittet Landrat Stefan Dallinger darum, die Fortschreibung der Konzeption zur Selbsthilfe im Rhein-Neckar-Kreis zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen. Der Kreis möchte die Selbsthilfegruppen im Kreisgebiet unter anderem durch die Förderung des Heidelberger Selbsthilfebüros als Selbsthilfekontaktstelle stärken. Nachdem der Ausschuss für Soziales über die Erhöhung der Förderung der Betreuungsvereine für das Jahr 2023 entschieden hat, wird er über die Entwicklung der kommunalen Eingliederungsleistungen im Jahr 2022 informiert. Anschließend nehmen die Kreisrätinnen und Kreisräte Kenntnis von den Ergebnissen der Erhebung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zur Hilfe zur Pflege für das Jahr 2021.

Danach befasst sich der Ausschuss mit der Fortschreibung des Integrationskonzepts des Rhein-Neckar-Kreises. Integrationsarbeit bezieht sich nun nicht mehr schwerpunktmäßig auf geflüchtete Menschen, sondern nimmt die gesamte Bevölkerung in den Blick. Durch ein solches teilhabeorientiertes Integrationsverständnis kann eine tatsächliche inklusive Wirkung der Maßnahmen erzielt werden. Der Ansatz verdeutlicht sich in den Inhalten und Zielen von sieben Handlungsfeldern. Die Fortschreibung des Integrationskonzepts des Rhein-Neckar-Kreises 2023 bis 2028 soll in seiner vorliegenden Fassung dem Kreistag zur Verabschiedung empfohlen werden.

Vor dem letzten Tagesordnungspunkt, den Mitteilungen und Anfragen, werden dem Sozialausschuss noch die strategischen Ziele 2024 zu den Handlungsfeldern Soziale Verantwortung (Bereich Soziales) und Gesundheit (Bereich Gesundheitsamt) vorgestellt.

Die Dokumente zur Sitzung können auf der Kreis-Homepage unter der Adresse undefined eingesehen werden.