Heimaufsichtsbörde des Rhein-Neckar-Kreises stellt im Tätigkeitsbericht den 86 stationären Einrichtungen im Landkreis ein positives Zeugnis aus

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Ein einhelliges Lob für die Arbeit der Heimaufsichtsbehörde verteilten die Sprecherinnen und Sprecher der Kreistagsfraktionen in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, der vom Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 Kenntnis nahm.

Leiterin Katja Hahn hatte den Kreisrätinnen und Kreisräten zuvor die Eckzahlen präsentiert. Demzufolge betreute die Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises im vergangenen Jahr 86 stationäre Einrichtungen mit insgesamt 5.916 Plätzen (2021: 87 Einrichtungen mit 5.942 Plätzen). Hiervon waren 72 Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf mit insgesamt 5.326 Plätzen und 14 Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit insgesamt 590 Plätzen. Die Einzelzimmerplatzquote in den stationären Einrichtungen des Rhein-Neckar-Kreises liegt im Schnitt inzwischen bei 80 Prozent (2021: 78 Prozent). Im Bereich der Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf erfüllen inzwischen 26 Einrichtungen die 100-Prozent-Einzelzimmerquote. Im Bereich der Einrichtungen für Behinderte weisen 9 Einrichtungen eine hundertprozentige Einzelzimmerquote auf.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sollen die stationären Einrichtungen durch Regelprüfungen oder anlassbezogene Prüfungen der Heimaufsichtsbehörde überwacht werden. Die Regelprüfungen erfolgen einmal im Kalenderjahr. Zwar mussten auch im Jahr 2022 die Prüfungen teilweise immer noch an die Gegebenheiten der (damals noch aktuellen!) Corona-Pandemie angepasst werden, doch konnten im vergangenen Jahr im Rhein-Neckar-Kreis erfreulicherweise 88 Regelprüfungen durchgeführt werden; zusätzlich fanden 2022 noch 30 Anlassprüfungen statt. Die Überwachungsquote lag somit wieder bei 100 Prozent.

Ergebnisse der Überprüfungen
Bei insgesamt 12 Prozent der Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis hatte die Heimaufsichtsbehörde überhaupt nichts zu beanstanden. Bei den Regelprüfungen im Jahr 2022 durch die Heimaufsichtsbehörde wurden insgesamt 167 (Vorjahr 130) Mängel festgestellt. Die meisten Beanstandungen gab es bezüglich der Pflege- und Betreuungsdokumentation sowie in der Personalausstattung. Ein weiterer Schwerpunkt bei den Überprüfungen der Heimaufsichtsbehörde liegt beim Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen (FEM) in den stationären Einrichtungen. FEM dürfen nur angewendet werden, wenn die Maßnahmen unbedingt erforderlich sind, um eine erhebliche Gesundheitsgefahr abzuwenden. Grundsätzlich sollten sie immer das letzte Mittel der Wahl sein. Daher zählt es auch zu den Aufgaben der Heimaufsichtsbehörde, ein Bewusstsein in den Einrichtungen zu schaffen, wann eine FEM überhaupt notwendig ist und vor allem aufzuzeigen, was es für Alternativen gibt, um somit die Anzahl der FEM nach und nach zu reduzieren.

Im Jahr 2022 stagnierte die Anzahl der FEM im Bereich der Bettgitter auf einem erfreulicherweise niedrigen Niveau. „Der vermehrte Einsatz von entsprechenden Hilfsmitteln zur Vermeidung von FEM wie beispielsweise Niedrigflurbetten und geteilte Bettgitter hat hierzu wesentlich beigetragen“, erklärt Katja Hahn, Leiterin der Heimaufsichtsbehörde. Die Quote bei der Anwendung von Bettgittern liegt weiterhin bei 2,5 Prozent (bezogen auf die Gesamtzahl der Bewohner von stationären Einrichtungen im Landkreis). Bei den Fixierungen und bei den sonstigen FEM stabilisieren sich die Zahlen auch 2022 auf einem konstanten niedrigen Niveau von 1 Prozent bzw. sogar knapp darunter.

Im Jahr 2022 gingen bei der Heimaufsichtsbehörde insgesamt 71 Beschwerden (Vorjahr 69) ein. Diese Zahl bezieht sich auf die Gesamtheit aller Einrichtungen im Rhein-Neckar-Kreis. Von den Beschwerden haben sich nach der Überprüfung 22 Prozent vollumfänglich und 38 Prozent zumindest teilweise bestätigt. 40 Prozent der Beschwerden erwiesen sich nach der Überprüfung als unberechtigt.

Insgesamt kann die Heimaufsichtsbehörde den Pflegeheimen im Landkreis also ein gutes Zeugnis ausstellen. „Wir haben nirgendwo schwerwiegende Mängel festgestellt. Ordnungswidrigkeitsverfahren und Beschäftigungsverbote mussten wir überhaupt nicht einleiten bzw. aussprechen und wir mussten im Jahr 2022 auch in keinem einzigen Fall die Staatsanwaltschaft einschalten“, so Katja Hahn.

Dafür und für die Zahlen im Bericht gab es das eingangs erwähnte Lob aus den Reihen des Ausschusses für Soziales, da das positive Bild laut den Stellungnahmen der Fraktionen auch auf die gute Beratungsarbeit der Heimaufsichtsbehörde zurückzuführen sei.