Jährliche Bestanderhebung zu Kindertagesbetreuungsangeboten im Jugendhilfeausschuss vorgestellt – Erneut mehr Kinder im Rhein-Neckar-Kreis betreut als im Vorjahr

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Die Zahl der genehmigten Plätze und betreuten Kinder im Rhein-Neckar-Kreis kennt nur eine Richtung – weiter nach oben. Im Rahmen der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung im Rhein-Neckar-Kreis wurden im Jugendhilfeausschuss der Ausbaustand der Angebote zum Stichtag 1. März 2023 vorgestellt. Dabei wurde ein Zuwachs von 846 betreuten Kindern gegenüber dem Vorjahr festgestellt. Insgesamt wurden damit in den Einrichtungen 24.612 Kinder betreut.

„Flächendeckend ausreichende Platzkapazitäten in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen, dient natürlich wichtigen Bildungs- und sozialen Zwecken in unserer Gesellschaft. Gleichzeitig ist es aber auch ein wirtschaftlicher Standortfaktor für unseren Kreis. Bedarfsorientierte Platzkapazitäten zu schaffen, stellt die Region und die Kommunen im Personalbereich vor Herausforderungen. Es zeigt aber auch, wie attraktiv der Rhein-Neckar-Kreis für junge Familien ist“, so Fabian Scheffczyk, Abwesenheitsvertreter der Dezernatsleitung für Jugend / Soziales.

Im Rhein-Neckar-Kreis lebten zum Stichtag 20.858 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, 15.349 Kinder im Alter von null bis drei Jahren. Sie wurden in 428 Kinderbetreuungseinrichtungen, damit sechs Einrichtungen mehr als im Vorjahr, betreut. Die Gruppenanzahl in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist um 32 Gruppen auf insgesamt 1.489 angestiegen, ebenso die Anzahl der Fachkräfte um mehr als 300 auf 5.691. In der Kindertagespflege, also dem Bereich, der umgangssprachlich auch oft als „Tagesmütter“ bezeichnet wird, werden 1.239 Kinder betreut, es stehen hier 1.311 Plätze zur Verfügung.

Insgesamt gab es 27.852 genehmigte Plätze. Rein rechnerisch ergab sich somit eine Differenz von rund 3.400 freien Plätzen zwischen den betreuten Kindern und den genehmigten Plätzen im Jahr 2023. Die Zahl, so wies Scheffczyk hin, sei aber eine rein statistische Erhebungszahl. Sie sage nichts über die tatsächlich verfügbaren Plätze vor Ort in den Kommunen aus. Hier spiele noch eine wesentliche Rolle, ob das benötigte Personal zur Besetzung der genehmigten Plätze vorhanden sei oder altersgemischte Gruppen gebildet worden seien, die in der Regel eine Absenkung der genehmigten Plätze zur Folge hätte.

Zudem beeinflusst der Stichtagstermin zum 01. März diesen Wert: Kinder, die von März bis Ende August in die jeweiligen Altersgruppen aufgenommen werden, fließen zwar noch nicht in die Statistik ein, sind aber bei der Belegung in den einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen schon berücksichtigt. Der Platz wird somit als frei angegeben, ist aber faktisch schon vorgemerkt.

Vorgestellt wurden auch die Betreuungs- und Versorgungsquote, die für die Bedarfsplanung wichtige Werte sind. Die Betreuungsquote gibt dabei an, wie das Verhältnis zwischen tatsächlich betreuten Kindern und der Zahl der Kinder ist. Die Versorgungsquote stellt das Verhältnis zwischen genehmigten Plätzen und der Zahl der Kinder dar.

Die Betreuungsquote im unter Dreijährigen (U3) - Bereich ist um gut zwei Prozent gestiegen und liegt nun bei 37,3 Prozent. Gefallen ist dagegen die Betreuungsquote im über Dreijährigen (Ü3) - Bereich, die nun bei 90,8 Prozent gegenüber 94,4 Prozent in 2022 liegt.

Ähnliche Entwicklungen zeigen sich bei der Versorgungsquote: Während die Versorgungsquote im Betreuungsbereich U3 fast unverändert bei 39 Prozent liegt, fiel sie im Bereich Ü3 auf 104,3 Prozent gegenüber 111,0 Prozent im Vorjahr.

Einen Ausblick gab der Bericht auch auf das Ganztagesförderungsgesetz, dass ab dem Jahr 2026 stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganzjährige Betreuung für Grundschulkinder einführt. Geht man von einem derzeit als wahrscheinlich eingestuften Szenario aus, dann könnten von dem im Schuljahr 2026 im Rhein-Neckar-Kreis voraussichtlich knapp 5.000, in der ersten Klassenstufe unterrichteten Schülern und Schülerinnen gut 3.100 Kinder, also 64 Prozent, die Betreuung in der Grundschule in Anspruch nehmen.

Scheffczyk verwies darauf, dass man hier zeitnah mit den Städten und Kommunen des Kreises ins Gespräch kommen werde, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs vorzubereiten.

„Zusammenfassend stehen wir in der Kindertagesbetreuung vor verschiedenen Herausforderungen: Die Erfüllung des Rechtsanspruchs für die Betreuung von Kindern ab dem ersten Lebensjahr, die Umsetzung des kommenden Rechtsanspruchs auf eine ganztätige Betreuung von Grundschulkindern sowie der Fachkräftemangel“, fasste Scheffczyk zusammen.

Immer häufiger müssten freie Plätze im U3-Bereich an Kinder über drei Jahren als Notversorgung vergeben werden, was wiederum zu einem erhöhten Mangel an Betreuungsplätzen für die Jüngsten führen würde. Der Fachkräftemangel, der schon deutlich zu spüren sei, lasse die Belastungen der Fachkräfte in den Einrichtungen weiter steigen, was die Suche und das Halten von geeignetem Personal nochmals erschwere. Auch die Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf in Regeleinrichtungen sei vielerorts aufgrund fehlender Ressourcen nicht umsetzbar.

Positiv gewertet wurde der leichte Anstieg der Berufsschülerinnen und Berufsschüler in Sozialpädagogik und Erziehung an den vier Berufsschulen im Rhein- Neckar-Kreis. Auch der neue Bildungsgang „Direkteinstieg Kita“ wird als eine wichtige Stellschraube zur Gewinnung von qualifizierten Fachkräften gesehen.

„Insgesamt zeigt der vorliegende Bericht für den Rhein-Neckar-Kreis, dass die Betreuung in den einzelnen Kommunen unterschiedlich aufgestellt ist. Jedoch steht der Rhein-Neckar-Kreis insgesamt im landesweiten Kreisvergleich noch relativ gut da. Die Fachkräftesicherung ist hierbei weiterhin die derzeitige Mammutaufgabe, um auch künftig im Bereich der Kinderbetreuungsangebote gut aufgestellt zu bleiben“, so Scheffczyk abschließend.