„Unangenehm, aber dennoch notwendig“: Abfallgebühren im Rhein-Neckar-Kreis werden ab 1. Januar 2024 erhöht

RNKneu  Der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises hat in seiner letzten Sitzung in Sinsheim am 12. Dezember einstimmig beschlossen, nach fünfjähriger Gebührenstabilität (seit 2019) die Abfallgebühren für 2024 und 2025 zu erhöhen. Der Verwaltungsrat der AVR Kommunal AöR – das ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger im Landkreis – wurde angewiesen, die Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zu erlassen und die Abfallgebühren festzusetzen.

Die Erhöhung zum 1. Januar 2024 ergibt sich aus der Gebührenkalkulation der AVR, welche bei unveränderten Gebühren für 2024 eine deutliche Unterdeckung ergeben hätte. Insbesondere in den vergangenen fünf Jahren haben sich unvorhersehbare Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die damit verbundenen gestiegenen Kosten wie auch die allgemeine Inflation auf die Kosten in allen Bereichen der AVR ausgewirkt. Auch die Neuvergabe der Entsorgungsverträge, die Tariferhöhung, zusätzliche Belastungen durch gesetzliche Regelungen sowie sinkende Wertstofferlöse haben dazu geführt, dass eine Anpassung der Abfallgebühren, trotz Einbringung von Gewinnen aus den vergangenen Jahren, unvermeidbar war.

In einer Beispiel-Gesamtbetrachtung für einen Vier-Personen-Haushalt belaufen sich die Mehrkosten pro Jahr ohne BioEnergieTonne auf 57,75 Euro, was einem Betrag pro Familie und Monat von 4,81 Euro und pro Person und Monat von 1,20 Euro entspricht. In einem Vier-Personen-Haushalt mit BioEnergieTonne belaufen sich die jährlichen Mehrkosten sogar nur auf 45,65 Euro, was einem Betrag pro Familie und Monat von 3,80 Euro bzw. pro Person und Monat von 0,95 Euro entspricht.

Die Sprecherinnen und Sprecher der im Kreistag vertretenen Fraktionen sprachen, so der einhellige Tenor, von einer „unangenehmen, aber dennoch notwendigen“ beziehungsweise „moderaten Erhöhung“.