Grabschmuck auf Rasengräbern und Urnenkammern

Ladenburg Logo VektoDie Stadt Ladenburg bittet Angehörige, Freunde und Besucher bei der Grabpflege auf dem Friedhof Ladenburg um die Beachtung folgender Regelungen:

• Bepflanzungen sind bei Rasenwahlgräbern, Rasenreihengräbern und Rasen-Urnengemeinschaftsgräbern generell nicht erlaubt.
• Bei Rasenwahl - Reihengräbern ist nur das Aufstellen eines Gesteckes oder einer Grableuchte auf einer Platte zulässig.
• Bei Rasen-Urnengemeinschaftsgräbern (Urnenwiese) darf an Steinsteelen nur für den Zeitraum von bis zu drei Monaten ein Gesteck oder eine Grableuchte aufgestellt werden.
• An Urnenwänden (Steelen, Kammern) ist lediglich vor oder zwischen den Steelen auf den vorgesehenen Ablageflächen das Abstellen von einem Grabgesteck oder einer Grableuchte von bis zu drei Monaten gestattet.

In der letzten Zeit musste die Stadtverwaltung gehäuft feststellen, dass bei Rasengräbern, Urnengemeinschaftsgräbern und Urnenkammern Blumengestecke und Grabschmuck abgelegt werden. Diese behindern die Pflegearbeiten der Flächen. Die Stadtverwaltung bittet daher um Verständnis, dass unzulässige Grabgestecke sowie Grabschmuck (z.B. Pflanzen, Blumenvasen, Grablichter, o.ä.) durch die Friedhofsverwaltung ersatzlos entfernt werden.