Gewässerschau am Rombach, Kandelbach, Kanzelbach und Loosgraben

Ladenburg Logo Vekto

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Ladenburg ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für die Gewässer Rombach, Kandelbach, Kanzelbach und Loosgraben. Deshalb führt die Stadt Ladenburg am 08.03.2018 gemeinsam mit dem Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises entlang der o.g. Gewässer eine Gewässerschau durch.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u. a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Durch die Gewässerschau soll ein Beitrag zur Verringerung und Vermeidung von Hochwasserrisiken für die Anwohner des Rombach, Kandelbach, Kanzelbach und Loosgraben in Ladenburg aber auch für die Unterliegergemeinden geleistet werden. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Ladenburg bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis.