Gesundheitsamt: Noch bis zum 29. März sind Meldungen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht möglich / Kreis hat eigenes digitales Meldeportal
Die Karenzzeit für Meldungen zu der seit dem 16. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht endet am Dienstag, 29. März. Darauf weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hin, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist. Alle unter § 20a Infektionsschutzgesetz fallenden…