Willkommensgruß der Rhein-Neckar-Region

K1024 FotoEinweih Zusatzschild Sinsheim• Zusatz „Metropolregion Rhein-Neckar“ an touristischen Hinweistafeln

• Weitere Schilder an der A6 bei Sinsheim werden montiert

Das Projekt, die Grenzen der Rhein-Neckar-Region für Reisende auf den Autobahnen sichtbar zu machen, schreitet weiter voran: Nachdem die ersten Zusatzschilder „Metropolregion Rhein-Neckar“ an der A 6 auf Höhe des rheinland-pfälzischen Neuleiningen angebracht wurden, werden nun an der A 6 bei Sinsheim zwei weitere an die vorhandenen touristischen Hinweistafeln „Museum Sinsheim“ montiert.

Ralph Schlusche, Verbandsdirektor des Verbandes Region Rhein-Neckar, hat die neuen Schilder gemeinsam mit Albrecht Hornbach, Vorstandsmitglied des Vereins Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar, am Montag in Empfang genommen. „Die neuen Schilder führen Durchreisenden und den Menschen in Rhein-Neckar auf einfache Weise vor Augen, welche gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung unsere Region hat“, so Schlusche.

„Die Rhein-Neckar-Region führt buchstäblich Gutes im Schilde“, ergänzt Albrecht Hornbach: „Ich freue mich sehr, dass dieser von vielen in der Region langgehegte Wunsch in Erfüllung geht und dass der Name Rhein-Neckar auf diese Weise mit Sehenswürdigkeiten der Region verknüpft wird.“

Ein Ziel der Regionalentwicklung ist es, Rhein-Neckar als lebenswerten Raum bekannt zu machen. Durch die Schilder mit dem Dreieck-Logo wird die Rhein-Neckar-Region in ihrer Vielfalt sowie ihrer landschaftlichen und touristischen Charakteristik für Besucher und Vorbeifahrer aus dem In- und Ausland unmittelbar sichtbar und erlebbar. Ermöglicht hatten dies die drei Ministerpräsidenten der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz: Winfried Kretschmann, Volker Bouffier und Malu Dreyer machten der Metropolregion Rhein-Neckar im Herbst vergangenen Jahres dieses Geschenk zum zehnjährigen Bestehen. Insgesamt sind 27 der signifikanten braunen Tafeln entlang der Autobahnen geplant. Die Sinsheimer Tafel ist 3,6 m breit und 1 m hoch.

Hintergrund
Mit den Autobahnen A 5 / A 67 und A 61 / A 65 als Nord-Süd-Achsen und der A 6 als Ost-West-Achse durchzieht ein hochfrequentiertes Fernstraßennetz die Region. Entlang der Strecken machen derzeit rund 70 braune Hinweistafeln auf die landschaftlichen und touristischen Sehenswürdigkeiten in der Nähe aufmerksam (z.B. Weinbaugebiete, Naturparks, Burgen, Schlösser, Weltkulturerbestätten). An vielen dieser Schilder wird ab sofort die Zusatztafel „Metropolregion Rhein-Neckar“ prangen. Nach jahrelangen Verhandlungen gaben die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz grünes Licht dafür. Das Vorgehen ist in jedem Bundesland unterschiedlich und entsprechend komplex.

Zunächst müssen die verschiedenen Eigentümer der touristischen Hinweisschilder an den Autobahnen ihre Zustimmung zur Anbringung der regionalen Zusatztafel erklären. Diese sowie eine Kostenübernahmeerklärung sind die Voraussetzungen, um bei den zuständigen Fachbehörden der Länder den Antrag zur Genehmigung für die Anbringung stellen zu können.
Entscheidende Grundlage für die Genehmigung ist die sogenannte „Richtlinie für die touristische Beschilderung“, die bundesweit ihre Gültigkeit hat. Sie gibt die genaue Gestaltung (Farbe, Bemaßung) der Schilder vor, was eine erhebliche Detailabstimmung nach sich zieht. Da die vorhandenen touristischen Hinweisschilder an den Autobahnen in drei unterschiedlichen Breiten stehen, waren insgesamt drei Entwürfe, die zudem je nach Bundesland in unterschiedlicher Schrifthöhe zu realisieren sind, vorzulegen.

In der Genehmigung werden auch technische Fragen sowie Regularien zur Anbringung und Pflege dieser Zusatztafeln geregelt. Alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden von der Metropolregion Rhein-Neckar übernommen. Neben Aufstellungs- und Pflegekosten können auch Kosten für die Wiederbeschaffung, die Erneuerung oder die Demontage der Tafeln entstehen. Voraussetzung für die Aufstellung ist ein Statikgutachten bzw. eine Statiküberprüfung für jeden Standort, was die Vergrößerung des vorhandenen Fundamentes nach sich ziehen kann oder die Verlängerung der Pfosten.

Wenn sämtliche Kosten feststehen und die Einzelgenehmigung für jedes Schild vorliegt, kann jeweils mit der Realisierung begonnen werden. Insgesamt ist das Zusatzschild an 27 Tafeln an den „Eingängen“ der Metropolregion Rhein-Neckar vorgesehen. Die Aufstellung in Hessen und Rheinland-Pfalz erfolgt durch die jeweiligen Länderverwaltungen, wohingegen in Baden-Württemberg eine private Schilderfirma durch den Verband Region Rhein-Neckar beauftragt wurde.

Mannheim, 04.07.2016