Obstpflücken auf öffentlichen Plätzen und Flächen erlaubt

K1024 201508311432371 537752Große Mengen an Obst, vorwiegend Äpfel und Birnen, landen unbeachtet auf den Wiesen und am Wegesrand.
Anstatt Früchte im Supermarkt zu kaufen, können einheimische Früchte –umsonst- gepflückt werden. Was viele Bürger oft nicht wissen: Auf öffentlichen, städtischen Flächen - wie z.B. Kinderspielplätzen und Sportplätzen-, ist es erlaubt, das Fallobst zu sammeln und zu naschen. Ausgenommen davon sind städtische Flächen, die an Privatpersonen verpachtet sind.
Die Bäume sollten beim Pflücken nicht beschädigt und darin lebende Insekten und Kleintiere geschont werden.
Beispielsweise auf dem Kinderspielplatz in der Alten Waibstadter Straße in Sinsheim, sowie auf dem Spielplatz in der Lessingstraße in Reihen warten viele saftig-rote Äpfel darauf geerntet zu werden.