„Sach- und Streitstand offen“

weinheim LogoVGH Mannheim eröffnet neue Sicht, erklärt Beschwerde der Stadt für zulässig und schlägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens der AfD zu

Weinheim/Mannheim. Während die Partei AfD von einer Nutzung des Weinheimer Rolf-Engelbrecht-Hauses Abstand genommen hat, hat sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) mit einer Beschwerde der Stadt Weinheim gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Karlsruhe vom 1. März befasst – und darin diesen Beschluss deutlich relativiert. Darauf haben jetzt Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard und der Weinheimer Rechtsanwalt Dr. Michael Lehner hingewiesen.
In dem Beschluss des VGH vom 3. März hat der Senat die Beschwerde der Stadt grundsätzlich für „zulässig und begründet“ erachtet. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens habe die AfD zu tragen, heißt es in der Begründung des Beschlusses.
Schließlich habe die Partei nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes in autonomer Entscheidung auf die Überlassung des Rolf-Engelbrecht-Hauses verzichtet und sich damit „in die Rolle des Unterlegenen begeben“.
Anders sieht es der VGH bei der Beurteilung des erstinstanzlichen Verfahrens, der Streitsache ansich. Darin sollen die Kosten geteilt werden, weil die Erfolgsaussichten „nach dem bisherigen Sach- und Streitstand als offen einzuschätzen waren“. Dies gelte sowohl für die Frage, welche Fassung der Benutzungsordnung für das Rolf-Engelbrecht-Haus Vertragsbestandteil des Mietvertrages war, als auch für die Frage, „ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen sich eine Gemeinde von einem Mietvertrag lösen kann, wenn nach dessen Abschluss der Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung durch Rechtssatz geändert wurde“. Diese Rechtsfrage sieht der VGH explizit als „noch nicht geklärt“ an.
„Das heißt für uns“, so Rechtsanwalt Dr. Lehner, „dass der VGH in diesem Punkt zumindest nicht der Begründung des Verwaltungsgerichtes folgt“. Eine höchstrichterliche Entscheidung des VGH könne bei dieser Frage also anders ausfallen.
Grundsätzlich betonten Bernhard und Dr. Lehner gestern nochmals, es sei richtig gewesen, die AfD auch juristisch mit den Rechtsfragen des Mietverhältnisses und dessen Bedeutung im Kontext zum Gemeinderatsbeschluss vom 9. Dezember zu konfrontieren. Die Klärung nütze auch anderen Kommunen und bestärke sie, die Benutzungsordnungen ihrer Veranstaltungsorte klar zu definieren. Das Wichtigste sei: Die AfD habe eingelenkt, um Weinheim einen Bogen gemacht - und letztendlich könnten sich die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen im Hinblick auf ihren Beschluss vom 9. Dezember bestätigt fühlen. „Das war unser Ziel“, so der OB.