Weinheimer Grundsätze zur Integration

weinheim LogoInternationaler Ausschuss legt dem Gemeinderat einen Entwurf vor – Für eine tolerante Stadt

Weinheim. Die Stadt Weinheim will ihre Integrationspolitik auch formal in „Grundsätzen zur Integration“, einer Art Resolution, und in einem Gemeinderatsbeschluss verankern. Diese Empfehlung hat am Mittwochabend der Internationale Ausschuss abgegeben. Der Ausschuss, in dem sich auch Mitglieder von Migrationsverbänden befinden, hatte in den vergangenen Wochen einen Entwurf erarbeitet, der im Herbst nun im Gemeinderat verabschiedet werden soll.
In der Präambel der Grundsätze wird davon gesprochen, dass die kulturelle und religiöse Vielfalt in der Stadt eine „unverrückbare Tatsache“ ist. Weinheim bekenne sich zu seiner Weltoffenheit und zu den Chancen, die Zuwanderung für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung mit sich bringe. Die Potenziale der Menschen mit Migrationshintergrund förderten die interkulturelle Kompetenz der Einwohnerschaft.
Die „Weinheimer Grundsätze zur Integration“ sind in einem dreiseitigen Papier zusammengefasst. Unter anderem heißt es darin: „Weinheim sagt Nein zu Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.“ Weiter heißt es: „Weinheim ist sich seiner fortdauernden Verpflichtung bewusst, sich seiner jüdischen Geschichte zu erinnern und das Gedenken an das mörderische Schicksal seiner jüdischen Bürgerinnen und Bürger in der Nazizeitlebendig zu erhalten.“ Integration geschehe in allen Bereichen, in denen Einwanderer leben und arbeiten.“ In Weinheim beschäftigt sich auch ein breit angelegtes Bürgerbündnis namens „Weinheim bleibt bunt“ mit den Themen einer „bunten Stadtgesellschaft“.
Aus dem Ausschuss wurde ein Antrag vorgelegt, der auf ein häufigeres Tagen und eine vermehrte Einbindung des Ausschusses in der Kommunalpolitik abzielt. In dem Antrag heißt es unter anderem: „Dabei soll ausdrücklich vorgesehen werden, dass der Ausschuss im Vorfeld von Gemeinderatsentscheidungen, zum Beispiel über Standorte der Anschlussunterbringung und anderem Empfehlungen an den Gemeinderat aussprechen kann.“